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Osterfeuer 2024 im Landkreis Harburg

Sechs Jahre Haft für Feuerteufel von Bütlingen

Zwei Tage nach diesem Brand eines Wohnhauses in Marschacht wurde der Jugendliche festgenommen | Foto: Feuerwehr
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  • Zwei Tage nach diesem Brand eines Wohnhauses in Marschacht wurde der Jugendliche festgenommen
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thl. Lüneburg/Elbmarsch. Zu einer Haftstrafe von sechs Jahren hat die Jugendkammer des Lüneburger Landgerichtes heute einen 17-jährigen Feuerwehrmann aus Bütlingen wegen Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung in jeweils drei Fällen verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Jugendliche im September vergangenen Jahres innerhalb von zwölf Tagen insgesamt sechs Brände gelegt hat. Dabei gingen drei Wohnhäuser, zwei Strohballenhaufen und ein Holzstapel in Flammen auf. Eine weitere angeklagte Tat - das Anzünden von Müllsäcken - wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert, die Verteidigung in fünf Fällen auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Bütlinger bleibt weiter in Untersuchungshaft.
"Das Gericht hatte eine große Vielzahl an Indizien. Jedes einzelne hätte zwar zu keiner Verurteilung ausgereicht, aber in der Gesamtzahl dann doch", so Gerichtssprecher Dr. Volker König. "Die Kammer war der Ansicht, dass eine deratige Häufung von Zufällen auszuschließen ist und nur der Jugendliche als Täter sein kann." Der 17-Jährige hat bis zum Schluss lediglich eine Brandstiftung an Strohballen gestanden, die weiteren Taten aber abgestritten. Dr. König: "Der Angeklagte wurde mehrmals zu den Tatzeiten in der Nähe der Tatorte gesehen." Außerdem sei die Brandserie nach seiner Verhaftung schlagartig abgerissen.
Seit dem 11. März hatte die Jugendkammer gegen den Bütlinger verhandelt. In dieser Zeit wurden 58 Zeugen gehört, darunter auch Hundeführer der Polizei, deren Tiere nach den Taten die Spur des Brandstifters verfolgt hatten, sowie ein Brandsachverständiger und ein Psychiater. Letzterer kam zu dem Ergebnis, dass der 17-Jährige voll schuldfähig ist und bei ihm keine Persönlichkeitsstörung vorliegt. "Zudem bescheinigte er dem Angeklagten eine Rückfallwahrscheinlichkeit für solche Taten von 50 bis 60 Prozent", so der Gerichtssprecher, der die Kammer lobte, dass das Verfahren so zügig durchgeführt wurde.
"Die Motivlage ist durch das fehlende Gesamtgeständnis unklar geblieben", so Dr. Volker König. "Die Kammer geht aber davon aus, dass es sich um einen Mix aus dem Wunsch zum Löschen und nach Aufmerksamkeit sowie die Lust auf Sensation war."

Zwei Tage nach diesem Brand eines Wohnhauses in Marschacht wurde der Jugendliche festgenommen | Foto: Feuerwehr
Gerichtssprecher Dr. Volker König
Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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