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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Winsen
Amtsgericht urteilt: 2.400 Euro für ein Menschenleben

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thl. Winsen. "Bleibt die Schuldfrage ungeklärt?" fragte das WOCHENBLATT im Februar und berichtete über einen Prozess am Amtsgericht Winsen, in dem sich ein Müllwagenfahrer (38) wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss. Dem Mann wird zur Last gelegt, im Juni vergangenen Jahres an der Ecke Große Gänseweide/Eckermannstraße in Winsen eine 81-jährige Seniorin mit einem Lkw überfahren zu haben. Die Frau erlitt bei dem Unfall schwerste Verletzungen, an deren Folgen sie zwei Wochen später im Krankenhaus verstarb. Für das Vergehen hatte der Lkw-Fahrer bereits einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft erhalten. Hiergegen legte er jedoch Einspruch ein, sodass es jetzt zur Verhandlung kam.

Bleibt die Schuldfrage ungeklärt?

Am ersten Prozesstag war eine Zeugin aufgrund einer Corona-Erkrankung nicht erschienen. Deshalb wurde das Verfahren zunächst ausgesetzt. Jetzt fand der zweite Prozesstag statt. Und dabei kam heraus, dass die von der Polizei benannte Hauptzeugin des Unfalls schlicht und einfach gelogen hatte. Die 33-jährige Bürokauffrau aus Stelle hatte behauptet, dass die 81-Jährige von der gegenüberliegenden Straßenseite losgegangen sei und der Lkw-Fahrer sie überhaupt nicht gesehen habe könne.
Diese Aussage wurde von jetzt geladenen Zeugin widerlegt. Denn die alte Dame kam keineswegs von der gegenüberliegenden Straßenseite, sondern betrat die Fahrbahn quasi auf der Beifahrerseite des Müllwagens. Das wisse sie genau, weil sie direkt vor der Frau mit ihrem Fahrrad die Fahrbahn vor dem Lkw passiert habe, sagte sie.
Hat der Müllwagenfahrer den Unfall fahrlässig verursacht? Diese Frage stand nach der Aussage weiter im Raum. Es folgte ein Rechtsgespräch zwischen Richter, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage. Das Ergebnis: Der Müllwagenfahrer zog seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück und muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro zahlen. Dem Sohn bleibt des Opfers bleibt jetzt das Zivilverfahren, in dem er Schmerzensgeld von dem 38-Jährigen verlangen kann.

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Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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