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Urteil gegen Pony-Vergewaltiger aus Stelle

Angeklagter räumt Mitschuld ein

KZ-Überlebende Eva Pusztai-Fahidi ist eine von 62 Nebenklägern. Entsprechend groß ist das Medieninteresse an ihr
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thl. Lüneburg. "Für mich steht es außer Frage, dass ich mich moralisch schuldig gemacht habe. Diese Schuld bekenne ich auch hier, mit Reue und Demut vor den Opfern. Ob ich aber auch strafrechtlich schuldig bin, muss das Gericht entscheiden." Mit diesen Worten hat Oskar Gröning sein Wissen um die Vergasung von Juden im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau gestanden.
Seit Dienstag läuft vor der 4. Großen Strafkammer des Lüneburger Landgerichts der wohl letzte große NS-Prozess. Das Verfahren erregt weltweit Interesse. Insgesamt haben sich 62 Nebenkläger angeschlossen. Aus Platzgründen wird in der Ritterakademie verhandelt (das WOCHENBLATT berichtete).
Bereits im Vorwege war erwartet worden, dass Gröning, der in der Lüneburger Heide wohnt, sich zu den Vorwürfen (Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen) äußern werde. Im ruhigen Ton schilderte er die Abläufe im KZ und verfiel dabei oftmals in die "Nazi-Sprache", sprach von "ent- oder versorgen" statt vom "ermorden". Mehrmals habe er darum gebeten, an die Front versetzt zu werden, um aus dem Konzentrationslager herauszukommen, so Gröning. Das habe im Sommer 1944 schließlich geklappt.
Die Nebenkläger betonten noch einmal, dass es ihnen nicht um eine Strafe für Gröning gehe, sondern um ein Urteil, dass die Welt zur Kenntnis nimmt. Sollte Gröning schuldig gesprochen und als haftfähig anerkannt werden, drohen ihm mindestens drei Jahre Gefängnis.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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