++ A K T U E L L ++

FSME: JETZT NOCH GEGEN ZECKEN IMPFEN LASSEN?

Bundespolizei verhängt Alkoholverbot in Zügen und auf Bahnhöfen

Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

(thl). Am Sonntag, 23. November, finden die Fußballbegegnungen HSV gegen Werder Bremen in Hamburg sowie ETSV Weiche Flensburg gegen Hannover 96 II in Flensburg statt. Zu beiden Spielen werden zahlreiche Anhänger erwartet, die mit Zügen anreisen.
Aus diesem Grund hat die Bundespolizei eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Alkoholkonsum sowie das Mitführen von Glasflaschen und pyrotechnischen Gegenständen in Bahnhöfen und Zügen verbietet.
Das Verbot gilt auf u.a. auf den Strecken Hamburg-Bremen und Hannover-Hamburg inklusiver aller Unterwegsbahnhöfe und somit auch in den Landkreisen Harburg und Stade.
Die Polizei führt verstärkte Kontrollen durch. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung werden mit einem Bußgeld von 250 Euro oder Ersatzhaft geahndet.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

Webseite von Thomas Lipinski
Thomas Lipinski auf Facebook
Thomas Lipinski auf Instagram
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

17 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.