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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Landkreis Harburg
Jugendliche teilen kinderpornografische Inhalte im Netz

Lydia Freienberg | Foto: Polizei
Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

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(thl). Die Zahl der Sexualdelikte im Landkreis Harburg ist im vergangenen Jahr auf 231 Fälle angestiegen. Die Aufklärungsquote liegt bei 86,15 Prozent. Das geht aus der aktuellen Kriminalstatistik hervor. In diesem Deliktsfeld werden auch Straftaten erfasst, bei denen Jugendliche selbst kinder- oder jugendpornografisches Material in Chatgruppen teilen.
"Wir stellen vermehrt fest, dass kinderpornografische Darstellungen von schwerem sexuellen Missbrauch z.B. in Klassenchats durch Kinder und Jugendliche geteilt werden", sagt Lydia Freienberg, Beauftragte für Jugendsachen bei der Polizeiinspektion Harburg. Kinder und Jugendliche werden dadurch selbst zu Täterinnen und Tätern - aber auch zu Opfern. Laut Definition des Bundeskriminalamtes ist Kinderpornografie die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren (Kind). Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer (oft schwerer) sexueller Missbrauch zugrunde. Dies erfüllt den Straftatbestand des § 184 b StGB und wird mit einer Haftstrafe zwischen einem und zehn Jahren bestraft. Für die Beweissicherung wird die Polizei Smartphones und andere Kommunikationsmittel sicherstellen oder weitergehende Maßnahmen wie z.B. Wohnungsdurchsuchungen durchführen.
Kinderpornografie ist aber auch, wenn ein Kind unter 14 Jahren sich z.B. selbst nackt fotografiert und dabei die Geschlechtsteile im Fokus des Bildes sind. "Zum einen fertigen Kinder solche Bilder von sich freiwillig und versenden das Bild unaufgefordert an andere. Häufig jedoch versendet ein Kind solche Bilder von sich jedoch auf Drängen anderer Jugendlicher", weiß Freienberg. Und genau das ist das Problem: "Das Bewusstsein, dass sie somit selbst kinderpornografisches Material herstellen und verbreiten und sich damit der Erstellung und Verbreitung von Kinderpornografie strafbar machen, ist bei den Kindern nicht vorhanden", so die Beamtin. "Schwerer wiegen in solchen Fällen häufig die sozialen Folgen für die Kinder, da solche Bilder untereinander weitergeleitet werden und teilweise noch Jahre später erneut in Klassenchats auftauchen. Eine sehr belastende Situation für das betroffene Kind."
Die Polizeiinspektion Harburg reagiert seit drei Jahren auf diesen traurigen "Trend“ mit verschiedenen Präventionsprojekten an den weiterführenden Schulen. In Workshops werden Schüler ab der fünften Klasse für den Umgang mit eigenen Bildern, (kinder)pornografischem Material oder sogenannten WhatsApp-Stickern sensibilisiert. Die Erkenntnis aus den Workshops: Viele Kinder und Jugendliche teilen das Material nicht in böser Absicht, sondern aus Unwissenheit oder Unsicherheit.
"Think before you post" (Denke nach, bevor du postest), ist das Motto. In Elterninformationsabenden werden die Eltern für das Thema sensibilisiert und aufgefordert regelmäßig gemeinsam mit den Kindern und unter Berücksichtigung der Privatsphäre in - zum Beispiel - den Klassenchat bei WhatsApp und Instagram zu schauen. Vor allem sollten die Eltern ihren Kindern gegenüber Gesprächsbereitschaft signalisieren.
Nicht immer lassen sich Inhalte auf den ersten Blick als kinderpornografisch einstufen. Andere wiederum
sind sofort als solche erkennbar. Die Eltern müssen diese Inhalte nicht zuordnen können. Die Kinder
werden dies in den meisten Fällen auch nicht können. Das ist die Aufgabe von Fachleuten bei der Polizei.
"Kinderpornografisches Material - insbesondere Missbrauchsdarstellungen - zu verbreiten, ist nicht nur eine Straftat, sondern auch eine immer wieder neue Viktimisierung des abgebildeten Kindes. Hierfür sollten Eltern und Kinder sensibel sein. Solche Inhalte müssen konsequent gemeldet werden, auch das ist Opferschutz", sagt Lydia Freienberg. Die Kriminalhauptkommissarin berichtet auf ihrem dienstlichen Instgram-Account polizei.lkharburg.lf über diese und andere Präventionsthemen.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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