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"Reines Gefälligkeitsgutachten" - Aufregung im Komaschläger-Prozess

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Gutachter verwickelte sich in Widersprüche / Neue Beweisanträge

thl. Lüneburg. Aufregung im Saal 12 des Lüneburger Landgerichtes im Prozess gegen den mutmaßlichen Schläger (33), der im Rahmen des Meckelfelder Dorffestes im August 2015 einen Polizisten (33) ins Koma geprügelt haben soll. Grund war die Aussage eines Gutachters zur angeblichen sportlichen Leistungsfähigkeit des Hauptbelastungszeugen. "Das ist ein reines Gefälligkeitsgutachten", vermutete ein Zuschauer.
Zunächst wurde der Hauptbelastungszeuge zum mittlerweile dritten Mal in diesem Berufungsverfahren in den Zeugenstand gerufen. Auf Antrag der Verteidigung sollte er Auskunft über seine sportlichen Aktivitäten, seine Größe und sein Gewicht zum Tatzeitpunkt vor über zwei Jahren geben. Grund: Die Verteidigung wollte beweisen, dass der Zeuge aufgrund seiner Statur nicht in der Lage gewesen sei, die von ihm benannte Strecke in kurzer Zeit zurückzulegen. Wie berichtet, geht es um einen Zeitraum von gut zweieinhalb Minuten von der Alarmierung bis zur Tat.
Er habe Krafttraining absolviert und sei viel auf dem Laufband gelaufen. Zudem habe er bis in die späte Jugend in der Landesliga-Fußball gespielt, so die 37-jährige Sicherheitsfachkraft.
Auch der Polizeibeamte, der seinerzeit das Opfer war, wurde noch einmal vernommen. Er sollte angeben, welche Ausrüstungsgegenstände er damals bei sich getragen hatte.
Dann kam der Auftritt des Gutachters, ein 61-jähriger Diplom-Sportlehrer, der an der Hamburger Uni Professor der Bewegungsanalyse ist. "Ich weiß zwar nichts über die Sportlichkeit des Zeugen am Tattag, aber aufgrund seiner Aussagen und seiner Konstellation gehe ich davon aus, dass er die Strecke von knapp 400 Metern nicht innerhalb von zwei Minuten zurücklegen konnte", so der Sachverständige. Eine Aussage, die Nebenklägervertreter Lorenz Hünnemeyer explizit hinterfragte. "Was Sie hier betreiben, ist Kaffeesatz-Leserei", polterte Hünnemeyer. Tatsache war: Je mehr er gefragt wurde, desto mehr verwickelte sich der Gutachter in Widersprüche. Schließlich kam heraus, dass er vorher regen Mail-Kontakt mit Verteidiger Dr. Gerhard Strate hatte. Er habe den Auftrag von Dr. Strate so verstanden, dass er nachweisen solle, dass die Angaben des Zeugen nicht stimmen.
Für Hünnemeyer brachte das das Fass zum Überlaufen: "Die Aussage ist nichts wert. Der Gutachter hat den Auftrag grundsätzlich falsch verstanden und ist nicht objektiv an die Sache heran gegangen." Hünnemeyer forderte, dass der Sachverständige sein Gutachten noch einmal schriftlich darlegen soll.
Offenbar merkte auch Verteidiger Dr. Gerhard Strate, dass seinem Mandanten die Aussage des Gutachters nicht weiter geholfen hat. Er "zauberte" zwei weitere Beweisanträge aus der Tasche "für den Fall, dass das Gericht zu einer Verurteilung und nicht zum Freispruch neigt".
Dadurch verzögert sich der Prozess weiter. Die für diesen Mittwoch angedachten Plädoyers wurden nicht gehalten. Sie sollen nun am nächsten Verhandlungstag, am Montag, 4. Dezember, folgen. Das Urteil ist nun für Mittwoch, 13. Dezember angedacht.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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