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Urteil gegen Waffennarr: Neun Monate Gefängnis auf Bewährung

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os. Winsen. Das Amtsgericht Winsen hat am heutigen Dienstag einen Mann aus Stelle (55) wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in einem minder schweren Fall und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitstrafe von neun Monaten verurteilt. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt, das Urteil ist rechtskräftig.
Wie berichtet, hatte der 55-Jährige, dem der Besitz und Erwerb von Munitionen durch die Aufsichtsbehörde untersagt worden war, laut Anklage am 31. Oktober 2019 in der Nähe eines Seniorenheims in Stelle angedroht, sich eine "9 Millimeter in den Mund zu schießen" oder sich vor einen Zug zu werfen.
Bei einer nachfolgenden Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten wurden diverse Waffen (u.a. Pistolen, Luftgewehr, Schreckschusswaffen) und zahlreiche Munition aufgefunden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Waffen ohne die erforderliche Erlaubnis und nach dem Kriegswaffengesetz verbotene Munition angesammelt hatte. In der Hauptverhandlung zeigte sich der Angeklagte in vollem Umfang geständig.
Die Staatsanwaltschaft hatte genau die jetzt verhängte Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung beantragt, der Verteidiger hatte auf eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als sechs Monaten plädiert. 

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Bewährung für den Waffennarr aus der Elbmarsch
Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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