Warnung: Abzocke von Unternehmern
(thl). Unternehmer aufgepasst: Der Regionalverlag aus Duisburg kontaktiert derzeit die Firmen in der Region, um ihnen Anzeigen für eine Bürgerbroschüre zu verkaufen. Dabei handelt es sich offensichtlich um die sogenannte "Kölner Masche". Diese funktioniert so: Bei Gewerbetreibenden, die in der Vergangenheit Anzeigen geschaltet hatten, z.B. in Broschüren von Gemeinden, Städten, Kirchen oder Vereinen, wird angerufen. Man bezieht sich auf diese Anzeige und suggeriert, für den Verlag zu arbeiten, der dieses Druckwerk herausgibt. Dann wird gefragt, ob man in der nächsten Ausgabe wieder dabei sein wolle.
Experten raten, entsprechende Fragen am Telefon niemals zu bejahen, wenn man seinen Gesprächspartner nicht kennt. In mehreren Foren im Internet ist der Regionalverlag aus Duisburg als aggressiver Werber und unseriös eingestuft.
Eine weitere Masche, um Unternehmen abzukassieren, haben Kriminelle mit Handelsregistereintragungen entwickelt. "In jüngster Vergangenheit ist es wiederholt zur Versendung von auf den ersten Blick offiziellen, bei näherem Hinsehen aber doch kriminell gefälschten Kostenrechnungen im Zusammenhang mit Registereintragungen beim Amtsgericht Lüneburg gekommen. So wurde beispielsweise einem Dachdeckerbetrieb aus der Region eine fingierte Rechnung von über 800 Euro für eine Handelsregisterbekanntmachung übermittelt", erzählt Dr. Bernd Gütschow, Pressesprecher des Amtsgerichtes Lüneburg. Aufgrund der internen Abläufe im Registergericht erfolgt die Eintragung und die Eintragungsmitteilung häufig schon, bevor die Kostenrechnung des Gerichts die Firmen erreicht.
Genau das machen sich die Betrüger zunutze, verwenden Anschreiben mit dem Landeswappen oder dem Bundesadler und erzeugen so den Eindruck einer offiziellen Rechnung. Dr. Gütschow rät: "Um Überweisungen auf diese falschen Rechnungen zu vermeiden, sollten die Beteiligten die Zahlungsaufforderungen sehr genau überprüfen und tatsächlich nur zahlen, wenn diese eindeutig vom Amtsgericht Lüneburg kommen." Wer unsicher ist, kann auch direkt beim Gericht nachfragen, ob die Rechnung von dort stammt.
Autor:Thomas Lipinski aus Winsen |