Er ermittelte in den Göhrde-Morden
Zwangspensionierung für Chef-Fahnder Jürgen Schubbert

Auch in der Polizeiinspektion Harburg war Jürgen Schubbert lange Zeit Chef-Ermittler | Foto: Polizei
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thl. Lüneburg. Mit elf Monaten Verspätung hat die Polizeidirektion (PD) Lüneburg ihr Ziel offenbar doch erreicht und Jürgen Schubbert zum 31. Januar zwangsweise in den Ruhestand versetzt - nach mehr als 46 Dienstjahren.
Rückblick: Schubbert (62) aus Lüneburg, der auch lange Jahre im Landkreis Harburg Chefermittler war, ist durch die Leitung der Ermittlungsgruppe zu den sogenannten Göhrde-Morden, die er seit 2017 innehatte, bundesweit bekannt geworden. Eigentlich sollte er bereits im vergangenen Jahr nach Erreichen der Altersgrenze in Pension gehen.

Chefermittler Jürgen Schubbert darf weiterarbeiten

Doch der Erste Kriminalhauptkommissar wollte seinen letzten Fall abschließen und deswegen ein Jahr länger im Dienst bleiben. Das wollte die PD aber nicht. Schubbert klagte vor Gericht auf Weiterbeschäftigung und gewann - zumindest teilweise. Denn der Sieg bescherte ihn eine Versetzung nach Lachendorf im Landkreis Celle, dem äußersten Winkel im Zuständigkeitsbereich der PD. Begründung: Es gebe keinen anderen Dienstposten innerhalb der PD für Schubbert. Was dabei verkannt wurde: Der Fahnder saß vier Jahre auf einem Dienstposten, den er nicht einen Tag wahrgenommen hatte, da er für die Göhrde-Morde abgeordnet war.

Lüneburg: Billige Retourkutsche der Polizeiführung gegen Chefermittler

Vom Leiter einer bundesweit bekannten Gruppe, die in den sogenannten Göhrde-Morden ermittelte, zum Dorfsheriff. Für Insider sah das Ganze nach einer billigen Retourkutsche der Behörde aus. Das beschäftigte sogar den niedersächsischen Landtag. Doch das Ministerium blieb eine plausible Antwort schuldig.

Fall Jürgen Schubbert: Das Ministerium eiert herum

Doch seinen Dienst in Lachendorf trat Schubbert nie an. Denn sein  Arbeitsweg war von seiner bisherigen Dienststelle plötzlich rund 110 Kilometer lang - pro Strecke. Von seinem Wohnort waren es 80 Kilometer. Fahrzeit in beiden Fällen: jeweils rund eineinhalb Stunden. Schubberts Anwältin Anja Möhring klagte vor dem Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag gegen die Versetzung. Es gab einen Gütetermin, in dem Schubbert der Polizeiführung einen Vorschlag machte, um den Streit zu beenden. Doch die Behörde lehnte ab und schickte ihn stattdessen zu einem Arzt, der Schubbert auf seine Diensttauglichkeit untersuchen sollte. Diese wurde vom Polizeiarzt auch voll bestätigt.
Ein Ergebnis, dass der PD-Führung offenbar nicht gefiel, denn nur eine Woche später wurde er bei einer Polizeiärztin vorgeladen, die noch am gleichen Tag ein Gutachten erstellte, dass Schubbert nicht mehr dienstfähig ist. Und nur einen Tag später kam die Ankündigung der Polizeiführung, dass er zum 31. Januar vorzeitig in den Ruhestand versetzt werde. Schubbert: "Die Einlassung meiner Rechtsanwältin führte (erwartungsgemäß) zu keiner Veränderung der beabsichtigten Verfahrensweise, was - natürlich - die nächste Klage nach sich zieht."

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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