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"Nie wieder etwas gehört"

Philip Maas mit dem Strafzettel
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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"Parkverstoß" von Rechtsanwalt Philip Maas wird nicht geahndet / Stadt zettelt aber munter weiter ab

thl. Winsen. "Stadt Winsen ignoriert ein Gerichtsurteil" titelte das WOCHENBLATT Ende August vergangenen Jahres und berichtete über Rechtsanwalt Philip Maas, der vor dem Winsener Rathaus seinen Pkw geparkt hatte und trotz ordnungsgemäß eingestellter Parkscheibe einen Strafzettel über 15 Euro bekam, weil er seinen Wagen angeblich entgegengesetzt der Fahrtrichtung abgestellt hatte. Maas berief sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln. Dies besagt, dass Parken entgegen der Fahrtrichtung in verkehrsberuhigten Bereichen, so wie vor dem Rathaus, erlaubt ist, weil es sich bei der Straße um keine Fahrbahn im klassischen Sinne handelt. Die Stadt beharrte auf die Richtigkeit des Strafzettels. "Das Urteil ist bekannt, aber nicht bindend. Wir haben eine andere Rechtsauffassung", so Stadtsprecher Theodor Peters damals.
Rechtsanwalt Maas zahlte absichtlich nicht das Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro. Er sah es bereits von Berufs wegen als sportliche Herausforderung an, seine Rechtsauffassung durchzusetzen. Daraus wird allerdings nichts.
Die Stadt nahm die Herausforderung offensichtlich nicht an. Denn Maas bekam keine weitere Zahlungsaufforderung. Steht Stadtsprecher Peters mit seiner Rechtsauffassung eventuell alleine da? Eigentlich hätte die Stadt Maas' Widerspruch an den Landkreis Harburg als übergeordnete Behörde zur Bearbeitung schicken müssen, wenn sie an dem Bußgeld hätte festhalten wollen. Doch in der Kreisverwaltung kam der Vorgang nie an, wie Sprecherin Katja Bendig versichert.
"Schade", meint Maas, " ich hätte doch gern die Sache ausgefochten und eine gerichtliche Klärung erlangt". Fürchtete die Stadt Winsen hier eine Niederlage und wollte keine Präzedenzentscheidung schaffen? "Wir haben uns entschieden, nach dem Bekanntwerden der Behördenlinie und ihrer Begründung, zu dem das WOCHENBLATT mit seiner Berichterstattung beigetragen hat, die bis dahin eröffneten Verfahren einzustellen. Dazu gehört die Verwarnung von Herrn Maas", so Peters. Allerdings habe man sich auch dazu entschlossen, "neuere Fälle" weiterhin zu ahnden, da das falsche Parken eine Gefahr darstelle. Und tatsächlich: Noch immer zettelt die Stadt vermeintliche Falschparker gnadenlos ab und hofft wohl, dass zumindest einige "Sünder" die 15 Euro anstandslos zahlen.
Das hat auch Philipp Maas schon mitbekommen, der auf den WOCHENBLATT-Bericht zahlreiche Anfragen erhielt. Er ist sich seiner Sache nach wie vor sicher und stützt sich auf einschlägige Entscheidungen sowie Kommentierungen. Ihm geht es darum, Winsener Bürger vor unrechtmäßiger Verfolgung zu schützen. Philip Maas: "Dass die Stadt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer allgemein steuern möchte ist verständlich, bei der unrechtmäßigen Sanktionierung von vermeintlichen Parkverstößen dürfte allerdings eine Grenze überschritten sein. Und die liegt hier vor."
Übrigens: Auch WOCHENBLATT-Redakteur Thomas Lipinski hat an gleicher Stelle einen Strafzettel bekommen - und wird ebenfalls Widerspruch einlegen. Mal sehen, wie die Stadt reagiert.

Philip Maas mit dem Strafzettel
Um diesen Parkstreifen in dem verkehrsberuhigten Bereich direkt vor dem Rathaus geht es  Fotos: thl
Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

Webseite von Thomas Lipinski
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