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Landkreis Harburg weist auf Verordnung hin
Verpflichtender Corona-Test für Reiserückkehrer

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os/nw. Winsen. Das Bundesgesundheitsministerium hat im Kampf gegen das Coronavirus verpflichtende Tests für alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten vorgeschrieben. Darauf weist der Landkreis Harburg hin.
Rückkehrer aus Risikogebieten, die im Landkreis Harburg wohnen, müssen sich beim Gesundheitsamt unter Tel. 04171-693372 oder per E-Mail unter 53pandemie@lkharburg.de melden und ihre Aufenthaltsadresse mitteilen. Dazu müssen sie eine sogenannte Aussteigekarte nutzen. Diese wird vom Beförderer ausgegeben und ist im Internet unter https://bit.ly/2DKTuer zu finden.
Die Test- und Quarantänepflicht gilt für Einreisende, die mit dem Flugzeug aus dem Urlaub zurückkehren, aber auch für jene, die auf dem Land- oder Seeweg zurückkommen. Sie müssen sich auf direktem Weg nach Hause zurückbegeben oder eine geeignete Unterkunft suchen und sich dort 14 Tage lang ständig aufhalten. Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete alle betroffenen Gebiete.
Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, auf Anforderung des Gesundheitsamtes einen Nachweis über einen Corona-Test vorzulegen. In Niedersachsen kann das Gesundheitsamt eine Quarantäne aufheben, wenn der Bürger keine Infektions-Symptome zeigt und ein negativer Test nachgewiesen wird. Dieser darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein, muss durch ein zugelassenes Labor erfolgen und in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. "Auch bei einem negativen Testergebnis müssen sich Reiserückkehrer sofort beim Gesundheitsamt melden, wenn bei ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Einreise typische Symptome einer Corona-Infektion wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber oder Geruchs- und Geschmacksverlust auftreten", betont Sibylle Gruhl, Leiterin des Gesundheitsamtes des Landkreises Harburg.
Ausnahmen von der Quarantäne- und Testpflicht gelten u. a. bei Personen, die nur zur Durchreise nach Deutschland kommen oder die ohne Zwischenaufenthalt durch ein Risikogebiet gereist sind.
Verstöße gegen die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro belegt werden.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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