Landesregierung muss nacharbeiten
Wann tritt die Corona-Verordnung tatsächlich in Kraft?

Das Gartencenter von Carsten Matthies gehört zu den Geschäften der Grundversorgung. Im Café gilt die 2G-Plus-Regel | Foto: ts
  • Das Gartencenter von Carsten Matthies gehört zu den Geschäften der Grundversorgung. Im Café gilt die 2G-Plus-Regel
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(os). Eigentlich sollte die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen am morgigen Samstag, 11. Dezember, in Kraft treten. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (s. Artikel unten) muss die Landesregierung aber noch einmal nacharbeiten.

Im Wesentlichen sieht die neue Corona-Verordnung eine Umsetzung der Beschlüsse vor, die die letzte Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche getroffen hat. Zudem sind Ergänzungen bzw. Erleichterungen zur 2G-Plus-Regel vorgesehen, die in vielen Bereichen in Niedersachsen bereits gilt.

Der Eintritt zum Einzelhandel wird ab Warnstufe 2, die derzeit in fast allen Kommunen in Niedersachsen und damit auch in den Landkreisen Stade und Harburg gilt, auf geimpfte und genesene Personen (2G-Regel) begrenzt. Das gilt nicht für Geschäfte der Grundversorgung (z.B. Supermärkte, Fachgeschäfte für Tierbedarf, Drogeriemärkte) und für Apotheken. Laut Coronaverordnung (Stand Donnerstag) gehörten auch Gartencenter dazu, Baumärkte jedoch nicht (dort gilt damit 2G).

Ab Warnstufe 2 müssen die Bürger in den Geschäften sowie im ÖPNV zudem verpflichtend eine FFP2-Maske tragen. Die Maskenpflicht entfällt für Kinder unter sechs Jahren, bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. eine Stoffmaske) ausreichend. Während des gesamten Schulbetriebs müssen Kinder und Jugendliche eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Die 2G-Plus-Regel (s. Corona-ABC) gilt nach wie vor in Innenbereichen der Gastronomie (außen: 2G), in Innenbereichen von Hotels und Pensionen (außen: 2G), beim Sport in Innenbereichen (außen: 2G) und bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseur oder Masseur.

Wichtig:
Die neue Corona-Verordnung sieht Erleichterungen für die 2G-Plus-Regel vor. Menschen, die bereits eine Auffrischsimpfung (Booster) erhalten haben, brauchen zusätzlich keinen negativen Schnelltest vorzulegen. Gastronomen, Anbieter körpernaher Dienstleistungen sowie Veranstalter können auf zusätzliche Tests verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Dann gilt 2G anstatt 2G-Plus! Bei körpernahen Dienstleistungen gilt 2G dort, wo in Kleinstbetrieben nie mehr als eine dienstleistende Person und eine Kundin/ein Kunde zusammen in einem Raum sind. Für den Hallensport wird die Möglichkeit eingeräumt, bei einer Begrenzung auf zehn Quadratmeter pro Sportler ebenfalls auf einen Test zu verzichten.

Für Ungeimpfte gibt es eine strenge Kontaktbeschränkung bei privaten Zusammenkünften: Ein Haushalt darf sich ab sofort nur noch mit zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen weiterhin nicht mit, sodass Kindergeburtstage weiter möglich bleiben. Für alle weiteren Zusammenkünfte mit mehr als 15 Personen gilt 2G-Plus in Innenräumen und 2G im Außenbereich.

Für Warnstufe 3 gelten zusätzlichen Verschärfungen. Das WOCHENBLATT berichtet, wenn diese Warnstufe erreicht werden sollte. 

AUF EIN WORT

Gewollter Lockdown durch die Hintertür?

Die ständig wechselnden Regelungen rund um die Corona-Pandemie stellen Bürger, Unternehmen und Verwaltungen weiterhin vor ständig neue und extrem kurzfristige Herausforderungen. Mit den aktuellen und inzwischen teils täglich neuen Regeln und Verordnungen haben die politischen Entscheidungsträger komplett das Ziel verfehlt. Es gibt so viel Verunsicherung, dass sich viele Menschen sagen: Dann gehe ich eben gar nicht mehr vor die Tür. Denn auf der anderen Seite drohen hohe Strafen. Man muss sich fragen: Ist das neue Regelwerk ein gewollter Lockdown durch die Hintertür?
Bei Bellandris Matthies, Deutschlands größtem Gartencenter, in dem auch Tierfutter verkauft wird, erfuhr Geschäftsführer Carsten Matthies erst am Donnerstag nach Recherchen des WOCHENBLATT, dass sein Geschäft zur Grundversorgung gehört (Stand: Donnerstagmittag).
Eine reitende Kollegin darf nur unter 2G-Plus - also mit zusätzlichem Test - in die Sattelkammer, während auf dem Hofgelände und in den offenen Ställen 2G ausreicht.
Die Inhaberin eines kleinen Geschäftes war schon vergangene Woche verunsichert: "Muss ich jetzt Ihren Impfstatus kontrollieren?" Und eine Bürgerin stellte sich die Frage, welche G-Regel denn aktuell in der Post gilt und welche Maske von ihr und ihrer kleinen Tochter getragen werden muss.
Wenn vor jedem Einkauf erst geklärt werden muss, welche Inzidenz im Land und im jeweiligen Landkreis gilt, welche Geschäfte mit 3G, 2G oder 2G-Plus betreten werden dürfen. Wenn selbst Rechtsanwälte, die dem Zuschauer im Morgen-Fernsehen die komplizierten Corona-Regelungen rechtssicher erklären sollen, die halbe Nacht damit verbringen, diese verständlich aufzubereiten, hat die Politik versagt. Damit sowie mit den ständig neuen Änderungen bei den Impfvorgaben schwinden das Vertrauen und die Bereitschaft, die Regeln einzuhalten. Bianca Marquardt

WOCHENBLATT erklärt das Corona-ABC

(os). Das WOCHENBLATT veröffentlicht hier die gängigen Vokabeln, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie oft verwendet werden:
2G-Regel: Der Eintritt ist nur Personen gestattet, die genesen oder geimpft sind. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
2G-Plus-Regel: Zusätzlich zu den Bestimmungen der vorstehenden 2G-Regel muss der Kunde/der Gast einen tagesaktuellen, offiziellen negativen Corona-Test vorlegen. Der Corona-Test kann an vielen Stellen unter Aufsicht vor Ort vorgenommen werden.
3G-Regel: Bei vielen politischen Sitzungen ist der Zutritt für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete möglich.
AHA-Regeln: Seit Beginn der Pandemie gilt grundsätzlich, auf Abstand und Hygiene zu achten. Das Tragen der Alltagsmaske ist mittlerweile durch die FFP-2-Maske ersetzt worden. Empfohlen wird, die AHA-Regeln durch das L für regelmäßiges Lüften zu ergänzen.
FFP-2-Maske: Spezielle Mund-Nasen-Bedeckung, die laut der Europäischen Norm EN) 149 mindestens 94 Prozent der luftgetragenen Partikel filtert.
OP- oder medizinische Maske: Diese filtern weniger Partikel als FFP-2-Maske. Sie schützen die Menschen in der nahen Umgebung des Maskenträgers vor Flüssigkeitsteilchen, die dieser beim Sprechen oder Husten abgibt.
Warnstufen: Für die Beurteilung der Corona-Lage gibt es drei Warnstufen. Diese wird festgestellt, wenn der Leitindikator "Hospitalisierung" (Zahl der in den vergangenen sieben Tagen in Krankenhäuser eingelieferten COVID-19-Fälle bezogen auf 100.000 Menschen) und mindestens ein weiterer Indikator (Sieben-Tage-Inzidenz sowie Intensivbettenbelegung - landesweit prozentualer Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten) den Bereich der jeweiligen Warnstufe erreicht. Die Werte für Warnstufe 1 sind: Hospitalisierung mehr als 3; Intensivbettenbelegung mehr als fünf Prozent; Sieben-Tage-Inzidenz mehr als 35. Für Warnstufe 2 gelten die Werte: Hospitalisierung mehr als 6; Intensivbettenbelegung mehr als zehn Prozent; Sieben-Tage-Inzidenz mehr als 100; für Warnstufe 3 gelten die Werte: Hospitalisierung mehr als 9; Intensivbettenbelegung mehr als 15 Prozent; Sieben-Tage-Inzidenz mehr als 200. Das Corona-ABC (os). Das WOCHENBLATT veröffentlicht hier die gängigen Vokabeln, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie oft verwendet werden:
2G-Regel: Der Eintritt ist nur Personen gestattet, die genesen oder geimpft sind. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
2G-Plus-Regel: Zusätzlich zu den Bestimmungen der vorstehenden 2G-Regel muss der Kunde/der Gast einen tagesaktuellen, offiziellen negativen Corona-Test vorlegen. Der Corona-Test kann an vielen Stellen unter Aufsicht vor Ort vorgenommen werden.
3G-Regel: Bei vielen politischen Sitzungen ist der Zutritt für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete möglich.
AHA-Regeln: Seit Beginn der Pandemie gilt grundsätzlich, auf Abstand und Hygiene zu achten. Das Tragen der Alltagsmaske ist mittlerweile durch die FFP-2-Maske ersetzt worden. Empfohlen wird, die AHA-Regeln durch das L für regelmäßiges Lüften zu ergänzen.
FFP-2-Maske: Spezielle Mund-Nasen-Bedeckung, die laut der Europäischen Norm (EN) 149 mindestens 94 Prozent der luftgetragenen Partikel filtert.
OP- oder medizinische Maske: Diese filtern weniger Partikel als FFP-2-Maske. Sie schützen die Menschen in der nahen Umgebung des Maskenträgers vor Flüssigkeitsteilchen, die dieser beim Sprechen oder Husten abgibt.
Warnstufen: Für die Beurteilung der Corona-Lage gibt es drei Warnstufen. Diese wird festgestellt, wenn der Leitindikator "Hospitalisierung" (Zahl der in den vergangenen sieben Tagen in Krankenhäuser eingelieferten COVID-19-Fälle bezogen auf 100.000 Menschen) und mindestens ein weiterer Indikator (Sieben-Tage-Inzidenz sowie Intensivbettenbelegung - landesweit prozentualer Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten) den Bereich der jeweiligen Warnstufe erreicht. Die Werte für Warnstufe 1 sind: Hospitalisierung mehr als 3; Intensivbettenbelegung mehr als fünf Prozent; Sieben-Tage-Inzidenz mehr als 35. Für Warnstufe 2 gelten die Werte: Hospitalisierung mehr als 6; Intensivbettenbelegung mehr als zehn Prozent; Sieben-Tage-Inzidenz mehr als 100; für Warnstufe 3 gelten die Werte: Hospitalisierung mehr als 9; Intensivbettenbelegung mehr als 15 Prozent; Sieben-Tage-Inzidenz mehr als 200.

OVG Lüneburg setzt 2G-Plus bei körpernahen Dienstleistungen außer Kraft!
Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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