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Winsen: Rücknahme der Baugenehmigung für Schweinemaststall rechtswidrig?

Derzeit dürfen Schweine im Maststall untergebracht werden. Bleibt es dabei? Das entscheidet sich am morgigen Donnerstag | Foto: thl
  • Derzeit dürfen Schweine im Maststall untergebracht werden. Bleibt es dabei? Das entscheidet sich am morgigen Donnerstag
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thl. Winsen. Ist die durch die Stadt ausgesprochene Rücknahme der Baugenehmigung für eine Schweinemastanlage in Borstel rechtswidrig? Um diese Frage geht es am Donnerstag, 16. Februar, um 10 Uhr vor dem Verwaltungsgericht in Lüneburg. Kläger sind Hofbesitzer Siegfried Porth und Mastanlagenbetreiber Torsten Jarms.
Wie das WOCHENBLATT berichtete, hatte die Stadt im März 2015 die Baugenehmigung für den Maststall zurückgenommen und die Räumung bis zum 30. Juni 2015 angeordnet. Dem vorausgegangen waren zahlreiche Beschwerden von Anwohnern über erhebliche Geruchsbelästigungen sowie die Tatsache, dass zahlreiche Auflagen vom Betreiber nicht eingehalten wurden.
Mitte Juni 2015 errang die Stadt dann einen Etappensieg. Das Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag von Siegfried Porth gegen die Räumung des Stalls ab und gab der Stadt damit Recht. Daraufhin wurde der Schweinemaststall tatsächlich fristgerecht geräumt, was zu einem echten Aufatmen in der Bevölkerung sorgte.
Doch die Freude währte nicht lange: Im September kassierte das Oberverwaltungsgericht (OVG) den Beschluss des Verwaltungsgerichtes und gab der Beschwerde gegen die von der Stadt angeordnete „sofortige Vollziehung“ zur Räumung des Stalls statt. Die Folge: Ab sofort durften die Schweine wieder in dem Stall untergebracht werden - bis zum heutigen Tag. Denn das Oberverwaltungsgericht stuft das Gebiet, in dem der Stall steht, als Dorfgebiet ein, für das andere Grenzwerte für Geruchsbelästigungen gelten, die nach Ansicht der Richter nicht erreicht werden. Ein reines Wohngebiet sehen die Richter im Gegensatz zur Stadt (die so argumentiert hatte) dort nicht.
Der Prozess wird sowohl von der Stadt als auch von den Bürgern und den Anlagenbetreiber mit Spannung erwartet. Denn: Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes bezieht sich nur auf die Beschwerde gegen die „sofortige Vollziehung“. Experten sehen darin aber bereits eine eindeutige Tendenz in Richtung Gesamturteil.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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