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IGN prüft EU-Beschwerde
Heidewasserförderung: Hamburg Wasser geht in Berufung

Sie sind gegen eine Ausweitung der Fördererlaubnis: Die IGN-Vorstandsmitglieder Klaus-Detlef Kröger (li.) und Gerhard Schierhorn mit einer Abbildung des Grundwassermodells | Foto: bim
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(os). Der seit Jahrzehnten währende Kampf um die Förderung von Heidewasser durch die Stadt Hamburg geht in die nächste Runde: Der Wasserversorger Hamburger Wasserwerke (HWW) hat Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg eingelegt. Die Lüneburger Richter hatten am 11. Oktober in erster Instanz die vom Landkreis Harburg erteilte "gehobene Erlaubnis" zur jährlichen Förderung von 16,1 Millionen Kubikmetern Grundwasser für zulässig erklärt. Das Verfahren wird jetzt vor dem Oberverfassungsgericht Lüneburg fortgesetzt.
Rückblick: Die alte Wasserförderungs-Bewilligung für die HWW von 1974 mit einer Fördermenge von bis zu 25 Millionen Kubikmetern jährlich war 2004 ausgelaufen. Erst 2009 hatte Hamburg Wasser eine neue Bewilligung für die Grundwasserförderung aus der Nordheide auf jährlich 18,4 Millionen Kubikmeter Wasser beantragt. Zehn Jahre dauerte das "Tauziehen" zwischen dem Wasserkonzern und den berechtigten Interessen der Bürger und Umweltverbände bis zur Genehmigung durch den Landkreis Harburg im April 2019. Bis dahin förderte HWW auf der Basis einer vorläufigen Erlaubnis rund 15,4 Millionen Kubikmeter pro Jahr. Laut der aktuellen, für 30 Jahre erteilten "gehobenen Erlaubnis" darf Hamburg Wasser im Mittel bis zu 16,1 Millionen Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr fördern. Die beantragten 18,4 Millionen Kubikmeter pro Jahr sind zwar zwischendurch möglich, aber nur, wenn die Mehrentnahme über den gesamten Förderzeitraum wieder ausgeglichen wird.
Die HWW halten nach umfassender Prüfung der Urteilsbegründung an ihrer Rechtsauffassung fest. "Mit der Wasserförderung in der Nordheide stehen wir in der Verantwortung, mehr als 300.000 Menschen im Hamburger Westen und in Heimfeld verlässlich mit Trinkwasser zu versorgen", erklärt HWW-Geschäftsführer Ingo Hannemann. Für diese Aufgabe benötigten die HWW eine hinreichende rechtliche Grundlage. "Aus unserer Sicht kann dies nur eine Bewilligung sein. Eine davon abweichende Gestattungsform wäre ein kritisches Signal für die gesamte Branche." Es bleibe dabei: Aus Sicht der HWW schränken die Vorgaben des Landkreises Harburg die Versorgungssicherheit Hamburgs unverhältnismäßig stark ein. 
Für die Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordheide (IGN), die sich für eine deutliche Senkung der Fördermenge auf maximal zwölf Millionen Kubikmeter einsetzt, kommt die Berufung durch die HWW nicht überraschend. "Unsere Aufgabe ist es, jetzt doppelt wachsam und aktiv zu sein", erklärt IGN-Geschäftsführer Gerhard Schierhorn. Bei einer Sitzung am Donnerstag beschloss die IGN, ihrerseits den Antrag auf Zulassung einer Berufung zu stellen. Die Frist dafür läuft am kommenden Donnerstag aus.
Man werde sich zudem anwaltliche Hilfe holen, um eine Beschwerde bei der EU einzureichen, erklärt Schierhorn. Die IGN sei der Meinung, dass aus einem FFH-Gebiet (Flora, Fauna, Habitat) - dazu gehört die Lüneburger Heide - nicht die von Hamburg Wasser beantragte Wassermenge gefördert werden dürfe. Die FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz. Damit sei auch die EU der Ansprechpartner für eine Beschwerde, sagt Schierhorn. Am kommenden Montag wollen sich die IGN-Mitglieder erneut treffen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Nur Verlierer beim Kampf ums Heidewasser
Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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