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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Informationen zur Kommunalwahl im Landkreis Harburg
Jede Stimme am 12. September ist wichtig!

Muster eines Wahlscheins für die Kommunalwahl in Buchholz: In den leeren Kreisen können die Wähler bis zu drei Stimmen beliebig verteilen - auf Parteien und/oder Einzelkandidaten | Foto: Stadt Buchholz
  • Muster eines Wahlscheins für die Kommunalwahl in Buchholz: In den leeren Kreisen können die Wähler bis zu drei Stimmen beliebig verteilen - auf Parteien und/oder Einzelkandidaten
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(os). Gleich zweimal können die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Harburg im September ihre Stimmen abgeben und die Kandidatinnen und Kandidaten bestimmen, die sie in den kommenden fünf bzw. vier Jahren auf kommunaler und auf Bundesebene vertreten. Am Sonntag, 12. September, werden die Stadt-, Samtgemeinde- und Gemeinderäte sowie der Kreistag gewählt, am Sonntag, 26. September, findet die Bundestagswahl statt. „Nutzen Sie Ihr Stimmrecht. Wir alle können darüber entscheiden, wie unsere Zukunft aussieht. Jede Stimme zählt“, appelliert Landrat Rainer Rempe an alle Wahlberechtigten.

Das WOCHENBLATT informiert über die wichtigsten Wahlregeln für die Kommunalwahl am Sonntag, 12. September.

Wann wird gewählt?
Die Wahllokale sind am 12. September von 8 bis 18 Uhr im gesamten Landkreis geöffnet. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, in welchem Wahlraum man wählen kann. Wenn es in Kommunen mehrere Wahllisten gibt, ist auf der Wahlbenachrichtigung verzeichnet, auf welcher Liste der Wähler seine Kandidaten findet. Steht z.B. in Buchholz in der Rubrik Wahlbezirk eine 1 vorne, wählt der Bürger Kandidaten von der Wahlliste 1, bei einer 2 ist es die Wahlliste 2. Gewählt werden kann auch ohne Wahlbenachrichtigung – die Vorlage des Personalausweises im Wahllokal genügt. Wer nicht weiß, in welchem Wahllokal er seine Stimme abzugeben hat, kann dies bei seiner Gemeinde erfragen.

Wer ist wahlberechtigt?
Seine Stimme am 12. September abgeben darf 
- wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union hat,
- wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist,
- wer seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem er oder sie wählen will, seinen Wohnsitz hat und
- wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wie funktioniert die Briefwahl?
Die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl liegen in den Rathäusern der Städte oder Gemeinden vor und können von den Bürgerinnen und Bürgern dort beantragt werden, wo sie zum Stichtag 1. August mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren. Beachten sollte man bei der Briefwahl, die Briefe rechtzeitig in die Post zu geben. Der Wahlbrief muss spätestens am 12. September um 18 Uhr bei der Gemeindewahlleitung eingegangen sein.

Wie wird gewählt?
Die Wahlberechtigten erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der sie teilnehmen, also für die Wahl des Kreistages und die Wahl des Gemeinderates, gegebenenfalls auch für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters - Letzteres ist der Fall in Buchholz, Neu Wulmstorf, Rosengarten, Seevetal und in den Samtgemeinden Elbmarsch, Hollenstedt und Tostedt.
Für die Wahl der Vertretungen (Kreistag, Rat) kann man, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel bis zu drei Kreuze machen. Alle drei Stimmen können einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag gegeben werden. Es ist auch möglich, die drei auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen oder Bewerber zu verteilen. Die neue, fünfjährige Amtsperiode für Räte und Kreistag beginnt am 1. November.
In den Kommunen, in denen die hauptamtlichen Bürgermeister gewählt werden, hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Um als Bürgermeisterin oder Bürgermeister gewählt zu werden, muss der Kandidat/die Kandidatin im ersten Wahlgang mindestens 50 Prozent der gültigen Stimmen erhalten. Andernfalls findet zwei Wochen später, also am 26. September, parallel zur Bundestagswahl eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen und Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben.

Umfang der Wahl:
Gewählt werden 42 Gemeinderäte, sechs Samtgemeinderäte, 20 Ortsräte sowie der Kreistag mit 64 Mitgliedern. Insgesamt werden rund 2.400 ehrenamtliche Helfer bei den Kommunalwahlen aktiv sein. Dazu kommen weitere 250 hauptamtlich Bedienstete. Im Landkreis sind insgesamt 1.146 Mandate zu vergeben - 2016 waren es 1.164. Um ein Mandat in einer kommunalen Vertretung bewerben sich insgesamt 3.013 Kandidatinnen und Kandidaten (2016 waren es 2.815).

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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