Widerruf der Anerkennung? Dr. Jörn Lütjohann bekommt Antworten vom Innenministerium zu rechtswidrig zugelassenen Asylbewerbern

"Zufrieden mit den Antworten": Dr. Jörn Lütjohann, Kreis-Chef des Evangelischen Arbeits-
kreises in der CDU Foto: archiv/ce
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ce. Landkreis. "Rechtswidrig anerkannte Asylbewerber auch im Landkreis Harburg?", titelte das WOCHENBLATT im Juni, als sich Dr. Jörn Lütjohann aus Marschacht, Kreisvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises in der CDU (EAK), mit dieser und anderen Fragen direkt an Bundesinnenminister Horst Seehofer wandte. Lütjohann wollte wissen, welche Auswirkungen der Skandal um die von der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechtswidrig anerkannten Asylbewerber auf den Landkreis Harburg hat. Jetzt bekam der Elbmarscher Antworten von Seehofers Staatssekrektär Stephan Meyer.
Zunächst korrigiert Stephan Meyer die Annahme von Jörn Lütjohann, es seien rund 1.200 Flüchtlinge ohne rechtliche Grundlage anerkannt worden. Erneute Überprüfungen der in Bremen entschiedenen Verfahren hätten ergeben, dass lediglich 975 Fälle als "nicht plausibel eingestuft" worden seien. In 578 Fällen würde geprüft, ob die Anerkennung widerrufen wird. Bei den übrigen Asylbewerbern habe es "formelle Fehler" gegeben, die Entscheidung für eine Anerkennung wäre aber laut Meyer "auch von anderen Organisationseinheiten exakt gleich getroffen worden". Bei der Überprüfung seien die Wohnorte der Flüchtlinge nicht berücksichtigt worden.
Keine eindeutige Antwort bekommt Jörn Lütjohann auf die Frage, ob im Zuge der Anerkennung durch das BAMF ausländische Extremisten in den Landkreis Harburg gelangt seien. Laut Meyer wurde für die rund 18.000 Personen, deren Asylantrag seit dem Jahr 2000 von der Bremer Behörde positiv beschieden wurde, vom Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz erneut ein Sicherheitsabgleich vorgenommen. Dieser habe ergeben, dass von den Kontrollierten einer als sogenannter Gefährder eingestuft wurde und sich eine Person unterhalb der Schwelle zur Einordnung als islamistisch-terroristischer Gefährder bewege. Angaben etwa zum Wohnort der Betreffenden könnten aus Datenschutzgründen nicht gemacht werden.
Auch zum Zwecke der Identitätsermittlung sei die Ausländerbehörde des Landkreises Harburg kürzlich mit Geräten zur Abnahme und zum Vergleich von Fingerabdrücken ausgestattet worden, beantwortet Stephan Meyer eine weitere Frage von Jörn Lütjohann. Unter den von der BAMF-Außenstelle in Bremen entschiedenen Asylantrags-Fällen habe es - auch hiernach hatte Lütjohann gefragt - bei 30 Prozent der Personen keine Identitätsfeststellung gegeben. "Die noch fehlenden erkennungsdienstlichen Behandlungen werden derzeit nachgeholt", erklärt Stephan Meyer.
"Mit den Antworten bin ich sehr zufrieden", so EAK-Kreisvorsitzender Jörn Lütjohann. "Sie haben geholfen, aufgekommene Befürchtungen und Fragen zufriedenstellend zu beantworten."

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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