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Winsen: Kein Platz für Spielhallen

Die schwarz umrandete Fläche umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Gewerbegebiet Osttangente   Foto: Stadt Winsen
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    Gewerbegebiet Osttangente Foto: Stadt Winsen
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Stadt und Politik treiben Gewerbegebiet-Vergrößerung voran und setzen deutliche Grenzen

thl. Winsen. Die Stadt Winsen will der Knappheit von freien Gewerbegrundstücken begegnen. Aus diesem Grund soll das Gewerbegebiet Osttangente entlang der Boschstraße erweitert werden. Dafür hat der Verwaltungsausschuss (VA) jetzt die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes für das Gebiet angeschoben. Der Plangeltungsbereich wird im Westen, Norden und Osten von der Osttangente, der OHE-Bahnlinie und der Straße Nettelberg umgrenzt. Im Süden wird sie von der Straße Viehfeldweg, der Südgrenze eines Gemüsebaubetriebes, einem Graben in Ost-West-Richtung sowie dem westlichen Abschnitt der Boschstraße umgrenzt.
Ziel der Änderung ist, qualitativ-aufwertend zu einer vorrangigen Ausrichtung auf klassisches Gewerbe, d.h. produzierendes Gewerbe, Handwerk sowie auch Dienstleistungsbetriebe beizutragen. "Vorhandenen Betrieben, die im Widerspruch zu dieser Zielsetzung stehen, wird erweiterter Bestandsschutz zugesichert", heißt es aus dem Rathaus. Und weiter: "Innerhalb des Gewerbegebietes frei verfügbare Bauflächen (derzeit ca. vier Hektar) sollen zugleich vorrangig für solche Betriebe gesichert werden, die aufgrund ihrer speziellen Eigenschaften auf ein entsprechendes Baugebiet angewiesen sind."
Um das Ziel der Planänderung zu erreichen, hat der VA auch beschlossen, dass sich im Plangebiet die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Einzelhandelsbetrieben und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke (mit Ausnahme von Sportstudios) grundsätzlich ausgeschlossen werden soll. Auch für Logistiker soll das Gebiet passé bleiben. Ausgenommen wäre ein Verteilerzentrum, z.B. für die Post. Diese sucht - wie das WOCHENBLATT mehrfach berichtete - nach einem neuen Standort für ihr Vertriebszentrum an der Brahmsallee, wo der Mietvertrag in drei Jahren ausläuft und eine Verlängerung nicht mehr möglich ist.
Der angestrebte neue Planentwurf liegt vom kommenden Donnerstag, 4. Februar, bis einschließlich 8. März zur öffentlichen Einsichtnahme nach Terminabsprache im Rathaus aus. Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet unter www.winsen.de/bauen-wirtschaft/bauen-umwelt/bauleitplanungen/ in der Rubrik Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren einsehbar.
Stellungnahmen zu dem vorgenannten Bauleitplanentwurf mit der dazugehörigen Begründung können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorgenannten Bauleitplanentwurf unberücksichtigt bleiben. Über die Plattform "adhocracy+" können Bürger im Auslegungszeitraum online Bedenken äußern oder Fragen stellen: www.adhocracy.plus/winsen-luhe/.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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