Nur mit Maske ins Gericht
Wichtig: Anberaumte Verhandlungen finden weiter statt
thl. Winsen/Tostedt. Das Hygieneschutzkonzept für die Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle wurde an die aktuelle Infektionslage angepasst, um die Funktionsfähigkeit der Gerichte zu sichern. Insbesondere wurde eine verschärfte Maskenpflicht eingeführt. Alle Rechtsuchenden werden zudem weiterhin gebeten, zu prüfen, ob sich ihr Anliegen auch schriftlich oder telefonisch erledigen lässt.
Der persönliche Zugang zu den Gerichten soll – mit Ausnahme der Teilnahme an Gerichtsverhandlungen – nur bei eiligen Anliegen erfolgen. Dazu ist allerdings eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.
Gerichtsverhandlungen und Termine finden nach Entscheidung der jeweils zuständigen Richter weiterhin statt. Ladungen zu Gerichtsverhandlungen haben Gültigkeit. Wer beabsichtigt, als Zuhörer an einer Verhandlung teilzunehmen, wird gebeten, verantwortungsbewusst abzuwägen, ob dies in der gegebenen Situation geboten ist.
Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, im Gerichtsgebäude eine medizinische Maske (sogenannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen. Sogenannte Alltagsmasken, Halstücher oder Schals sind – anders als bisher – nicht mehr ausreichend. Die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung müssen eingehalten werden. Bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome ist der Zutritt in das Gerichtsgebäude untersagt.
Autor:Thomas Lipinski aus Winsen |
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