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Neue Verordnung, um die Pandemie einzudämmen
Quarantäne nach dem Auslandsurlaub

Wer nach einem Auslandsaufenthalt nach Niedersachsen zurückkehrt, muss für 14 Tage in Quarantäne | Foto: Arnel Hasanovic/Unsplash
  • Wer nach einem Auslandsaufenthalt nach Niedersachsen zurückkehrt, muss für 14 Tage in Quarantäne
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(as). Wer sich mehrere Tage im Ausland aufgehalten hat und nach Niedersachsen einreist, muss sich zunächst zwei Wochen lang in Quarantäne begeben. Bei Erntehelfern sind Maßnahmen zur Hygiene und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung vorgeschrieben, außerdem gelten die grundsätzlichen Abstandsregeln am Arbeitsplatz von mindestens 1,50 Metern. Das sieht eine Verordnung des Landes vor, um soziale Kontakte zu beschränken und so die Corona-Pandemie einzudämmen. Ohne Quarantäne ist die Durchreise ohne Aufenthalt erlaubt. Besuche von Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, sind verboten. Die Einreisenden müssen sich per E-Mail an das Gesundheitsamt des Landkreises (E-Mail: Gesundheitsamt@LKHarburg.de, Betreff „Einreise aus dem Ausland“) wenden und ein Nachweisformular mitschicken, das sich unter www.landkreis-harburg.de/corona, Rechtsverordnungen, Nachweiszettel Einreise, findet.
Ausnahmen gelten u.a. für:

  • Personen, die beruflich Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren
  • Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn-, oder Straßenpersonenverkehrsunternehmen
  • Personen, die beruflich täglich für einen Tag oder für wenige Tage nach Niedersachsen einreisen oder aus Niedersachsen ausreisen
  • Beschäftigte im Gesundheitswesen und im Pflegebereich.
  • Personen, die Dienstleistungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen erbringen
  • Angehörige von Feuerwehren, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz und Polizeivollzugsdienst.
Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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