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"Eine wichtige Aufgabe" - Stadt Winsen findet keine Schiedsleute

Albert G. Paulisch referierte über die Aufgaben von Schiedsleuten | Foto: Stadt Winsen
  • Albert G. Paulisch referierte über die Aufgaben von Schiedsleuten
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Amtsgerichtsdirektor rührte Werbetrommel

thl. Winsen. Die Stadt Winsen übernimmt ja gerne mal die Vorreiterrolle, aber auf die jetzige könnte sie bestimmt verzichten: Der Luhestadt gehen als einzige Kommune in der Region die Schiedsleute aus. Der Schiedsamtsbezirk II (umfasst das südliche Stadtgebiet – abgrenzt durch die Hansestraße/Lüneburger Straße – sowie die Ortsteile Borstel, Sangenstedt, Rottorf, Bahlburg, Pattensen, Scharmbeck und Roydorf) ist derzeit unbesetzt. Der erst kürzlich gewählte Schiedsmann hat sein Amt aus gesundheitlichen Gründen wieder aufgegeben. Auf eine Ausschreibung der Stadt hin gab es keinerlei Bewerbungen.
Aus diesem Grund stellte Amtsgerichtsdirektor Albert G. Paulisch die Aufgaben von Schiedsleute in einem launigen Vortrag in der Sitzung des Stadtrates vor. Schiedsleute seien wichtig, weil viele Menschen bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Fähigkeit zum Dialog verlieren würden. "'Mit dem kann man nicht reden, deswegen muss ich klagen', ist eine häufige Aussage", so Paulisch. Bevor eine Klage aber vom Gericht zugelassen werde, müsse man sich in vielen Fällen laut Gesetz an ein Schiedsamt wenden. "Dort wird ein Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche und nichtvermögensrechtliche Ansprüche aus dem Nachbarrecht sowie aus Ehrverletzungen durchgeführt. Zweck ist eine gütliche Einigung der Parteien, mit der alle Beteiligten leben können", erklärte Paulisch. Deswegen werde auch kein Schiedsurteil gefällt. Der Amtsgerichtsdirektor wies darauf hin, dass Bürger der Ladung des Schiedsmannes folgen müssten, ansonsten drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 50 Euro.
Schiedspersonen sollen mindestens 30 Jahre alt sein und in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnen. Sie sollen "nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein", wie es im Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter heißt, so Paulisch weiter. Zudem sollten sie Freude am Umgang mit Menschen, ein Geschick, auch mit eher schwierigen Personen umzugehen und ein Verhandlungsgeschick haben.
Natürlich nimmt das Amt als Schiedsperson etwas Zeit in Anspruch. Im Durchschnitt müsse man 15 größere Fälle pro Jahr bearbeiten. "Sie verrichten einen wichtigen ehrenamtlichen Dienst, nicht nur für die Justiz als vorgerichtliche Streitschlichter, sondern auch für den Rechtsfrieden in der Gemeinschaft," so der Jurist. Er selbst, so Paulisch, habe sich jüngst in seiner Heimatgemeinde als stellvertretende Schiedsperson beworben, um nach seiner Pensionierung im Sommer diese Aufgabe wahrzunehmen.
• Wer Interesse hat, als Schiedsperson tätig zu sein, kann sich unter Tel. 04171 - 6570 bei der Stadt Winsen melden.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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