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Landkreis Harburg
Dauerwohnen auf Stover Campingplatz bleibt vorerst unzulässig

Sind nicht vom Verfahren betroffen: die bereits genehmigten Holzhäuser auf dem Campingplatz Stover Strand Foto: Kloodt
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Beschwerde gegen Gerichtsurteil abgewiesen / Ausweg aus Wohn-Problematik durch Änderung des Bebauungsplanes?


ce. Stove.
Das dauerhafte Wohnen auf dem Campingplatz Stover Strand (Landkreis Harburg) bleibt vorerst unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) entschied jetzt, dass die Beschwerden der Gemeinde Drage und der Campingplatz Stover Strand International Kloodt OHG als Areal-Betreiber gegen ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg abgewiesen werden. Eine Revision ist laut BVG nicht möglich.
Das OVG hatte im vergangenen Jahr die 2015 vom Rat der Gemeinde Drage, wozu Stove gehört, beschlossene dritte Änderung des Bebauungsplanes für unwirksam erklärt. Die Änderung sollte in einem Sondergebiet des Campingplatzes "integriertes Wohnen in der touristischen Gemeinschaft" - nämlich ein Nebeneinander von vorübergehendem und dauerhaftem Wohnen - ermöglichen. Auf dem Gelände verbringen viele Menschen ihre Freizeit in Wochenendhäusern, zahlreiche Elbmarscher haben hier auch ihren festen Wohnsitz. Gegen die Änderung des B-Planes hatte eine Anwohnerin vor dem OVG geklagt, weil sie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen vor ihrem an der Zufahrt zum Campingplatz gelegenen Haus befürchtete (das WOCHENBLATT berichtete).
"Es geht in dem Verfahren nicht um den genehmigten Holzhäuser-Bestand, sondern um die langfristige Nutzung von mobil angelieferten Häusern, die überwiegend seit vielen Jahren oder Jahrzehnten vorhanden sind", stellt Norbert Kloodt gegenüber dem WOCHENBLATT klar. Er führt gemeinsam mit seiner Tochter Nora Köhnken die Geschäfte auf dem Campingplatz Stover Strand. Kloodt, der für die SPD im Drager Gemeinderat sitzt, verweist auf eine Novellierung des Baurechts vom Mai 2017, die die Kommune "ermächtigt, einen B-Plan für die Zukunft aufzustellen, der ein Dauerwohnen auch in einem Erholungsgebiet oder auf einem Campingplatz zulässt". Die Gemeinde habe daher inzwischen bereits die erneute Aufstellung einer B-Plan-Änderung beschlossen. Sie müsse nun entscheiden, ob und wie das bislang ruhende Verfahren fortgesetzt werde.
"Wir als Campingplatzbetreiber treten weiterhin mit ganzer Kraft für die Bedürfnisse der Menschen nach einem selbstbestimmten und unbeschränkten Leben in unserer touristischen Gemeinschaft mit bedarfsrechten Dienstleistungen ein", betont Norbert Kloodt. "Wir möchten, dass Menschen nicht nur geduldet werden, sondern rechtssicher leben dürfen."
• "Die Rechtslage hat sich gravierend zugunsten der Gemeinde und der über 200 Bürger geändert, die von diesem B-Plan Rechtssicherheit erwarten", erklärt Drages Bürgermeister Uwe Harden auf WOCHENBLATT-Anfrage. "Es handelt sich dabei um Bürger, die auf dem Campingplatz in Stove dauerhaft wohnen. Ihre Zahl ist im Vergleich zur Gesamtzahl der Touristen untergeordnet - da soll auch so bleiben", so Harden. Bei der Änderung des B-Planes müsse berücksichtigt werden, inwieweit bei einer Umsetzung erhöhtes Verkehrsaufkommen durch die Campingplatznutzer zu erwarten sei. Aufgrund dieser Befürchtung hatte ja die Anwohnerin gegen die dritte Änderung des Planes geklagt. Uwe Harden: "Vermutlich wird es zu einem vorhabenbezogenen B-Plan kommen, für den ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist. Soweit sind wir indes noch nicht. Wir stehen erst am Anfang der Planung. Erst wenn ein Planentwurf vorliegt, kann die Öffentlichkeit dazu beteiligt werden."

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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