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Profitieren von der Pflegereform: Kathrin Benecke von Alzheimer Gesellschaft hielt Vortrag bei der Tagespflege Salzhausen

Begrüßung der Referentin (v. li.): Martina Mackenstein, Kathrin Benecke und Elsabe Rolle | Foto: Frithjof Plautz
  • Begrüßung der Referentin (v. li.): Martina Mackenstein, Kathrin Benecke und Elsabe Rolle
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ce. Salzhausen. Das komplexe Regelwerk der Pflegereform, mit dem der Gesetzgeber ab 1. Januar 2017 eine gerechtere Verteilung der Pflegeleistungen gewährleisten will, war das Thema eines Vortrages, zu dem jetzt die Tagespflege Salzhausen eingeladen hatte. Vor zahlreichen Zuhörern referierte Diplom-Sozialpädagogin Kathrin Benecke von der Alzheimer Gesellschaft Lüneburg. Begrüßt wurde sie von Tagespflege-Leiterin Martina Mackenstein und von Elsabe Rolle, die sich vor Ort im Betreuen Wohnen engagiert.
"Wurde in der Vergangenheit allein die körperliche Pflegebedürftigkeit berücksichtigt, so sollen künftig alle Faktoren, die die Selbstständigkeit eines Menschen beeinträchtigen, bedacht werden", fasste Kathrin Benecke den Kern der Reform zusammen. Anhand eines umfangreichen Punkteschemas werde der Grad der Abhängigkeit von fremder Hilfe als Maßstab für den Umfang der Pflegeleistungen gelten. Dadurch sollen laut Benecke insbesondere auch demenziell beeinträchtigte und psychisch erkrankte Menschen von den staatlichen Leistungen profitieren, die vorwiegend einkommensunabhängig gewährt würden. Um die individuelle Pflegebedürftigkeit angemessen beurteilen zu können, werde der Kriterienkatalog, den der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) als Grundlage heranzieht, doppelt so groß ausfallen wie bisher. Der Katalog umfasse künftig fünf Pflegegrade statt der bis Jahresende noch gültigen drei Pflegestufen.
"Diejenigen, die bereits heute Pflegeleistungen erhalten, werden jedoch ab dem nächsten Jahr nicht weniger bekommen, sondern allenfalls mehr, denn das Reformgesetz enthält einen Bestandsschutz", betonte Kathrin Benecke. Wer bei sich oder seinen Angehörigen eine Pflegebedürftigkeit vermute, solle daher möglichst noch in diesem Jahr einen entsprechenden Antrag stellen. "Scheuen Sie sich nicht, bei einem abschlägigen Bescheid Widerspruch einzulegen", empfahl die Referentin den Zuhörern. Die relativ kurze Zeit der Begutachtung durch Mitarbeiter des MDK reiche nicht immer aus, um die persönliche Pflege- und Betreuungssituation und etwaige Einschränkungen der Betroffenen korrekt bewerten zu können.
- Infos auch zum Vortrag von Kathrin Benecke unter http://www.pflegeinsalzhausen.de.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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