Neue Wege in der Ausbildung gehen: Friseur-Innung des Kreises Harburg will sinkender Arbeitnehmer-Zahl entgegenwirken

Innungs-Obermeister Jens Bahlburg | Foto: archiv/ah
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JOBS und KARRIERE

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ce. Winsen. "Die Zahl der Friseurbetriebe ist leicht angestiegen, aber die Zahl der Arbeitnehmer ist um zwei Prozent zurückgegangen. Wir hoffen, dass sich dieser Trend in Zukunft nicht fortsetzt." Das betonte Jens Bahlburg, Obermeister der Friseur-Innung des Kreises Harburg, jetzt auf deren Herbstversammlung in Winsen. Der Innung gehören derzeit 67 Mitgliedsbetriebe an.
Um dem Rückgang bei den Arbeitnehmern entgegenzuwirken - so Bahlburg weiter -, sei es notwendig, sich auf neuen Wegen um Auszubildende zu bemühen. Der Obermeister verwies auf den Vorschlag des Zentralverbandes des Handwerks, leistungsstarke und potenziell leistungsfähige Schüler für alternative Bildungs- und Karrierewege zu gewinnen. Angedacht sei die Konzeption eines Abiturs mit Lehre - Arbeitstitel "Berufs-Abitur", das aus dem Ausbildungs- bzw. Gesellenabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung sowie einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung bestehen solle. Die genaue Umsetzung des Konzeptes stehe noch nicht fest, sie solle aber in einigen Bundesländern als Pilotprojekt erfolgen.
Ein weiteres Thema beim Innungstreffen waren die Ausbildungsvergütungen. "Hier ist man im Gespräch über einen bundeseinheitlichen Tarif", erklärte Jens Bahlburg. Der Mindestlohn werde ab 1. Januar nächsten Jahres 8,84 Euro betragen, und die unterste Lohnstufe würde dann auch darüber liegen.
Ebenfalls ab 1. Januar gelten laut Bahlburg verschärfte Anforderungen an die Kassensysteme der Friseure. Registrierkassen und PC-Abrechnungssysteme müssten die Vorschriften der ordnungsgemäßen Buchführung erfüllen. Genügten sie nicht den Anforderungen, hätten die Friseure sie auszutauschen oder ein entsprechendes Update vorzunehmen. Bei Neuanschaffungen oder dem Kauf von gebrauchten Kassen seien die Erfordernisse unbedingt zu berücksichtigen. "Für Innungsmitglieder gibt es Sonderkonditionen für ein computergestütztes Kassenprogramm", erklärte Jens Bahlburg. Gleichzeitig räumte er ein, dass es auch in 2017 keine gesetzliche Kassenpflicht für Friseure gebe, was das Bundesfinanzministerium bestätigt habe.
Bahlburg wies schließlich auf die vermehrten Betriebskontrollen des Zolls zur Bekämpfung der Schwarzarbeit hin. "Es ist gut, dass man versucht, an die schwarzen Schafe der Branche heranzukommen", betonte er.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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