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Gesucht wird ein Finanzierungsmodell: Wirtschaftsausschuss berät über Rathausneubau

Noch liegt der Platz vor dem Rathaus still da, doch bald könnte hier eine der größten Baustellen in der Gemeinde Rosengarten entstehen
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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mi. Rosengarten. Der Neubau des Rathauses Rosengarten ist wohl beschlossene Sache. Jetzt geht es um die Frage, wie lässt sich die vorgesehene Investition von mindestens vier Millionen Euro finanzieren. Im Finanzausschuss am morgigen Donnerstag (Rathaussitzungssaal, 19 Uhr) sollen dabei vor allem zwei Modelle beraten werden: Eine konventionelle Ausschreibung und Planung durch die Verwaltung und die Abwicklung der Baumaßnahme über eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP-Modell).
Beim konventionellen Modell fungiert die Gemeinde Rosengarten bzw. der Landkreis Harburg als Bauherr. Sämtliche Bauherrenaufgaben sowie die Projektsteuerung werden durch die Gemeindeverwaltung selbst übernommen. Die Gemeinde muss sich um die Ausschreibungen kümmern, die Planungen ans Planungsbüro vergeben, auch die Abnahme der einzelnen Bauabschnitte obliegt der Verwaltung. Die Baukosten werden aus dem laufenden Haushalt bzw. über die Aufnahme von Krediten bestritten.
Als Alternative ist ein ÖPP Modell im Gespräch. Konkret geht es um ein sogenanntes "Inhabermodell ohne Endfinanzierung". Das bedeutet: Die Gemeinde vergibt den Auftrag das Rathaus zu bauen zum Festpreis an einen privaten Partner, der alle Einzelleistungen bündelt. Die Gemeinde bleibt zwar Bauherr, Ausschreibungen, Koordination und Planung übernimmt aber der private Partner, der das Gebäude auch schlüsselfertig übergeben soll. Erst nach Abschluss der Baumaßnahme muss die Gemeinde den Festpreis komplett aus dem Haushalt oder über einen Kredit finanziert bezahlen.
Ein Gutachten der "VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH" das die Verwaltung in Auftrag gegeben hatte, kommt im Vorfeld der Entscheidung zu dem Ergebnis, dass sich durch ein ÖPP Modell rund 400.000 Euro einsparen lassen. Hintergrund: Laut dem Gutachten fällt dabei vor allem ins Gewicht, dass bei einen ÖPP Modell das Insolvenzrisiko einzelner Auftragnehmer nicht von der Gemeinde, sondern von dem privaten Partner getragen wird. Außerdem wird unterstellt, dass der private Partner für die Endfinanzierung Vorhabens nur einen Zinssatz von 0,84 Prozent pro Jahr zahlt. Während sich die Zinsen bei konventioneller Bauweise auf 1,24 Prozent erhöhten. Dazu heißt es im Gutachten: "Bedingt durch die Finanzkrise und die Herabstufung der Bonität der Gebietskörperschaften erhalten Kommunen derzeit Kredite mit höheren Aufschlägen, als es vorher üblich war."
Allerdings: ÖPP Modelle sind umstritten. Kritisiert wird zum Beispiel, dass die privaten Unternehmen im Gegensatz zum Staat Gewinne erzielen wollten, das Verträge geheim bleiben und der private Partner beinahe völlig der parlamentarischen Kontrolle entzogen ist. Auch sind ÖPP/PPP Modelle kein Garant für niedrige Kosten. Das zeigen der Bau der Hamburger Elbphilharmonie und die Maut-Misere um die Firma "Toll Collect".
Wie sich die Ausschussmitglieder entscheiden, steht noch nicht fest. Nach WOCHENBLATT-Information favorisiert man zumindest in der CDU die ÖPP-Variante. In den anderen Fraktionen hatte man sich offenbar noch nicht abschließend mit der Frage beschäftigt. Dazu passt auch die Aussage von Regina Lutz (SPD), die davon ausgeht, dass die Entscheidung am Donnerstag noch nicht fallen wird.

Redakteur:

Mitja Schrader

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