Burger King: Betriebsrat darf bleiben
jd. Stade. Trillerpfeifen und Transparente vor dem Arbeitsgericht Stade: Am Dienstag machten rund 100 Mitglieder der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) ihrem Unmut Luft. Ihr Protest richtete sich gegen die Verletzung von Arbeitnehmerrechten durch die Yiko-Holding, die von Stade aus bundesweit 91 "Burger King"-Filialen verwaltet (das WOCHENBLATT berichtete). Im Gerichtssaal wurde über die Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden verhandelt.
Gleich aus zwei Gründen sollte Ralf Kürten, der dem Betriebsrat der Servicegesellschaft vorsteht, fristlos entlassen werden: Sein Chef, der Stader Franchise-Unternehmer Ergün Yildiz wirft Kürten vor, ihn verleumdet und Betriebsratswahlen manipuliert zu haben. Vor Gericht holte sich Yildiz nun eine Abfuhr. Der Betriebsrat bleibt vorerst im Amt, die Wahl muss aber wegen eines kleinen Formfehlers wiederholt werden.
Yildiz muss sogar mit einem Ordnungsgeld rechnen, weil er selbst nicht zum Prozess erschienen ist. Auf Nachfrage bestätigte der Sprecher der Stader Staatsanwaltschaft, Kai Thomas Breas, dass gegen Yildiz wegen Nötigung ermittelt werde. Laut NGG soll er die Betriebsratsarbeit behindert haben.
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