Asylbewerber Mazen Al Abbasi möchte unbedingt arbeiten - und darf nicht

Mazen Al Abbasi versteht nicht, warum er nicht arbeiten darf
2Bilder
  • Mazen Al Abbasi versteht nicht, warum er nicht arbeiten darf
  • hochgeladen von Bianca Marquardt
Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

bim. Tostedt. „Ich will arbeiten“, sagt Mazen Al Abbasi (44). Der Syrer ist seit April vergangenen Jahres in Deutschland und seit dem Sommer als Ein-Euro-Kraft beim Todtglüsinger Sportverein eingesetzt. Dort gilt der gelernte Maler als fleißig. Jetzt hätte er die Möglichkeit, einmal wöchentlich als Hilfskraft in einem Betrieb zu arbeiten, darf er aber nicht. Dass sein Arbeitswille an deutscher Bürokratie scheitert, kann Mazen nicht verstehen.
Dabei ist sein Engagement von der Bundesregierung ausdrücklich erwünscht. Der Bundesrat hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem Asylbewerber und Ausländer mit einer Duldung nach drei Monaten arbeiten dürfen, damit sie ihren Lebensunterhalt rascher selbst bestreiten können. Der Haken: Sie dürfen im Grunde nur dann arbeiten, wenn es für die Stelle keine deutschen oder europäischen Bewerber gibt. Und damit kann eine Beschäftigung praktisch immer ausgeschlossen werden.
„Ich habe bis jetzt bei keinem Asylbewerber von einem nachrangigen Arbeitsmarktzugang gehört, solange die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung erteilen muss“, so die Erfahrung von Tim Langner, der das Projekt „Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge“ des Herbergsvereins Winsen mit betreut.
Dass Asylbewerber bereits nach drei Monaten arbeiten können, trifft offenbar nur auf Berufe zu, die schlecht oder gar nicht mit deutschen Kräften zu besetzen sind. Für alle anderen Flüchtlinge, die geduldet sind oder sich im laufenden Asylverfahren befinden, gilt, dass sie erst nach 15 Monaten ohne eine sogenannte Vorrangprüfung durch die ZAV eine Beschäftigung annehmen dürfen. Liegt in diesem Zeitraum ein Stellenangebot vor, müssen die Arbeitsagenturen vor Ort herausfinden, ob es nicht auch Bewerber auf dem regionalen Arbeitsmarkt gibt.
Mazen Al Abbasi bekam kürzlich von Manfred Witzke, Geschäftsführer der Tostedter Firma Kurt Klingspohn, Spezialabbruchgesellschaft mbH, einen Hilfsjob angeboten. „Er sollte an einem Tag in der Woche das Lager aufräumen. Das hätte keinerlei Arbeitsplätze gekostet. Sonst machen das meine Leute, wenn Zeit ist, aber das Geld wird auf der Baustelle verdient“, sagt Witzke. „Mazen hätte uns geholfen und wäre nicht zum Nichtstun verdammt.“
Mazen Al Abbasi möchte diese Aufgabe gerne übernehmen. Er zeigt auf den Passus in seiner Aufenthaltsgestattung, dass er arbeiten darf - aber eben mit Erlaubnis der Ausländerbehörde. Eine Arbeitserlaubnis will die beim Landkreis angesiedelte Ausländerbehörde allerdings nicht erteilen, „weil ausreichend bevorrechtigte Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“.
An dieser Hürde scheitere die Beschäftigung von Asylbewerbern häufig, sagt Kreissprecher Johannes Freudewald. Ein arbeitsuchender Flüchtling müsse schon sehr spezialisiert sein, damit dieses Kriterium nicht greift. Die Ausländerbehörde habe aber keinen Ermessensspielraum. Die eigentliche Entscheidung, ob eine Arbeitserlaubnis erteilt wird, treffe die ZAV in Duisburg. Dem widerspricht wiederum die ZAV. „Wir werden hinzugezogen als Experten für den Arbeitsmarkt. Die endgültige Entscheidung trifft die Ausländerbehörde“, so die ZAV-Pressestelle.
Eine allgemein verständliche Erklärung, weshalb Asylbewerbern die Arbeitserlaubnis so häufig verweigert wird, ist die ZAV auf WOCHENBLATT-Nachfrage schuldig geblieben. Stattdessen folgte ein Verweis auf diverse Paragrafen in der Beschäftigungsverordnung und im Aufenthaltsgesetz - für Nicht-Juristen nicht zu verstehen...

Kommentar: Mit der Bürokratie ist niemandem geholfen

Bis zu 40 Asylbewerber kommen wöchentlich im Landkreis Harburg an. Sie aufzunehmen und nicht nur unterzubringen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese zu lösen, wird Landkreis und Kommunen aufgebürdet. Nun gibt es Unternehmer, die sich dieser Herausforderung stellen und Flüchtlingen eine Beschäftigung bieten möchten, um sie schneller zu integrieren. Auch wird so das Selbstwertgefühl der Asylbewerber gestärkt. Doch statt Zuständigkeiten und Kompetenzen vor Ort zu bündeln, entscheidet eine Behörde im weit entfernten Duisburg, die die Situation vor Ort nicht kennt und sich auf Paragrafen zurückzieht. Da nützen auch die schönsten Lippenbekenntnisse und Gesetze der Bundesregierung nichts, wenn Integration auf diese Weise am Bürokratiewahnsinn scheitert.
Bianca Marquardt

Mazen Al Abbasi versteht nicht, warum er nicht arbeiten darf
In der Aufenthaltsgestattung ist es nachzulesen: Mazen darf eine Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde aufnehmen
Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

Webseite von Bianca Marquardt
Bianca Marquardt auf Facebook
Bianca Marquardt auf YouTube
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

11 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.