Nach Prüfung der Unterlagen der Hamburger Wasserwerke durch Fachleute erklären Kommunen: "Antrag ist nicht genehmigungsfähig"

Bürgermeister, Anwalt und Vertreter des Prüfbüros (v. li.): Meike Moog-Steffens (Stadt Schneverdingen), Dr. Ing. Saskia Oldenburg (Industrieberatung Umwelt, Wistedt), Andreas Ristau (Bauamtsleiter, SG Salzhausen), Claus Bohling (Industrieberatung Umwelt, Wistedt), Olaf Muus (SG Hanstedt), Dr. Konrad Asemissen (Kanzlei Dombert Rechtsanwälte), Sabine Schlüter (Gemeinde Bispingen),  Dr. Peter Dörsam (SG Tostedt), Thomas Burmester (Fachbereichsleiter Bauen, SG Jesteburg), Marc Wedemann (Bauamt, SG Salzhausen) | Foto: Samtgemeinde Hanstedt
  • Bürgermeister, Anwalt und Vertreter des Prüfbüros (v. li.): Meike Moog-Steffens (Stadt Schneverdingen), Dr. Ing. Saskia Oldenburg (Industrieberatung Umwelt, Wistedt), Andreas Ristau (Bauamtsleiter, SG Salzhausen), Claus Bohling (Industrieberatung Umwelt, Wistedt), Olaf Muus (SG Hanstedt), Dr. Konrad Asemissen (Kanzlei Dombert Rechtsanwälte), Sabine Schlüter (Gemeinde Bispingen), Dr. Peter Dörsam (SG Tostedt), Thomas Burmester (Fachbereichsleiter Bauen, SG Jesteburg), Marc Wedemann (Bauamt, SG Salzhausen)
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(bim). Die Samtgemeinden Jesteburg, Salzhausen, Tostedt und Hanstedt, die Gemeinden Bispingen und Seevetal sowie die Stadt Schneverdingen sehen grundsätzlich den Bedarf der Hamburger Wasserwerke (HWW), weiter Grundwasser für die Stadt Hamburg in der Nordheide zu fördern. Allerdings erachten sie den vorgelegten Bewilligungsantrag auf jährlich 18,4 Millionen Kubikmeter mit einer Laufzeit von 30 Jahren in dieser Form als nicht genehmigungsfähig. Das hat die Prüfung des von den Kommunen beauftragten Büros „Industrieberatung Umwelt“ aus Wistedt und des Rechtsanwalts Dr. Konrad Asemissen von der Fachkanzlei „Dombert Rechtsanwälte“ aus Potsdam ergeben. Auf deren Grundlage werden die Kommunen beim Landkreis Harburg Einwendungen zum Bewilligungsantrag der HWW erheben.
Demnach sei die Einhaltung des Verschlechterungsverbotes nach den Antragsunterlagen nicht gewährleistet. Nicht ausreichend nachgewiesen werde, ob die Prognosen des nutzbaren Grundwasserdargebots korrekt seien. Zudem würden naturschutzrechtliche Anforderungen nicht ausreichend berücksichtigt. Daraus resultieren u.a. folgende Einwendungen:
• Keine Bewilligung, sondern maximal eine gehobene Erlaubnis für zehn bis 15 Jahre.
• Dynamische Anpassung der Fördermenge auf Basis einer qualifizierten und umfangreichen Überwachung.
• Kommunen muss Vorrang bei der Daseinsvorsorge der Wasserförderung garantiert und die negativen Auswirkungen für das Gemeinwohl kompensiert werden.
• Eine Anpassung des Grundwassermodells (z.B. Messstellen und Eingabeparameter) muss vorgenommen werden und darauf aufbauend die Durchführung einer neuen Umweltverträglichkeitsprüfung für alle gefährdeten Gebiete.
• Es ist eine Neubewertung des Verschlechterungsverbotes im Vergleich zum Ist-Zustand (keine Wasserförderung von HWW) durchzuführen.
• Gänzliche Trennung der wasserrechtlichen Anträge von HWW und Dritten (insbesondere des Beregnungsverbandes).
• Stilllegung der im Naturschutzgebiet Lüneburger Heide derzeit aktiven Brunnen und Verbot für die Einrichtung von neuen Brunnenfassungen im Naturschutzgebiet.
• Benennung eines Ansprechpartners beim Landkreis Harburg, der Schadensmeldungen von Bürgern annimmt und weitere Untersuchungen zur Schadensursache durch einen sachverständigen Dritten auf Kosten der HWW anordnet.
• Einführung eines Systems für die Überwachung des Betriebes der Grundwasserförderung durch eine neutrale Institution.
Zudem werde immer wieder auf die positiven Auswirkungen der kommenden Verwaltungsvereinbarung zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen für die Region verwiesen. Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung und dessen Inhalte sind den Kommunen bisher aber nicht bekannt, sodass eine Beurteilung derzeit nicht möglich ist.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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