Verletzt die Maskenpflicht die Rechte von Behinderten?
Möbelhäuser verweigern einem Autisten den Zutritt
bim. Tostedt. Eigentlich wollte Julian (24) sich mit seiner Mutter nach einem neuen Schrank umsehen. Doch in zwei Möbelhäusern im Landkreis Harburg flogen sie raus. Die Unternehmen machten von ihrem Hausrecht Gebrauch. Der Grund: Julian trug keinen Mund-Nasen-Schutz. Wegen seiner Behinderung ist der Autist von der sogenannten Maskenpflicht befreit. "Das Verhalten der Möbelhäuser verstößt gegen das Bundesteilhabe- und Antidiskriminierungsgesetz", schimpft Julians Mutter Barbara Wilkens aus...