Corona-Verbot Steganlagen

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Panorama
Betreten verboten: Sportboothäfen sind auch für die Bootseigner tabu  (Symbolfoto) | Foto: jd

Landkreis Stade stellt nach etlichen Anfragen klar: Bootseigner dürfen nicht zu ihrem Boot
Bis zu 10.000 Euro Strafe für Vereine: Betretungsverbot für Sportboothäfen

jd. Stade. Auch die Segelvereine sowie die Motorboot- und Yachtclubs müssen sich an die allgemeinen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie halten. Darauf weist der Landkreis Stade noch einmal ausdrücklich hin. Die Kreisbehörde hatte im Hinblick auf die beginnende Wassersportsaison vor ein paar Tagen mitgeteilt, dass die Nutzung der Steganlagen der Yacht- und Sportboothäfen untersagt ist. Ebenso verboten ist es, Bootstouristen eine Unterkunft bereitzustellen. Das hatte offenbar...

  • Stade
  • 09.04.20
  • 2.453× gelesen
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