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Mindestlohn, Briefporto, Familienpflegezeit: Das ändert sich zum 1. Januar
(kb). Mindestlohn, Biotonne, steigendes Porto, sinkende Rentenbeiträge - zum Jahreswechsel müssen sich Verbraucher auf zahlreiche Neuerungen einstellen: • Ab 1. Januar greift der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Profitieren sollen davon Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Die Lohnuntergrenze gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss, Auszubildende und Menschen in einem Praktikum, das nicht länger als drei Monate dauert. Auch der...