Geflüchtete

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Zulassung für ukrainische Fahrzeuge wird erforderlich

Bisher konnten in Deutschland Autos mit ukrainischen Kennzeichen ohne Zulassung fahren, die Ausnahmeregeln dafür laufen aber zum Monatsende aus: Wer einen Wohnsitz und Aufenthaltstitel in Deutschland hat, mit dem Fahrzeug also nicht mehr nur vorübergehend am Straßenverkehr teilnimmt, muss sein Auto in Deutschland zulassen. Diese Regel gilt ab 1. April auch für ukrainische Geflüchtete. Für die Zulassung beim BürgerService des Landkreises Harburg werden folgende Unterlagen benötigt:...

  • Buchholz
  • 20.03.24
  • 90× gelesen
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