kfz zulassung
Zulassung für ukrainische Fahrzeuge wird erforderlich

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Bisher konnten in Deutschland Autos mit ukrainischen Kennzeichen ohne Zulassung fahren, die Ausnahmeregeln dafür laufen aber zum Monatsende aus: Wer einen Wohnsitz und Aufenthaltstitel in Deutschland hat, mit dem Fahrzeug also nicht mehr nur vorübergehend am Straßenverkehr teilnimmt, muss sein Auto in Deutschland zulassen. Diese Regel gilt ab 1. April auch für ukrainische Geflüchtete.

Für die Zulassung beim BürgerService des Landkreises Harburg werden folgende Unterlagen benötigt:

  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung („CoC-Papier“); erhältlich beim Vertragshändler / der Vertragswerkstatt des Herstellers. Wenn es kein CoC-Papier gibt: Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen/ Technischen Dienstes nach §21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Hauptuntersuchung nach §29 StVZO („TÜV“)
  • Ukrainische Fahrzeugpapiere
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
  • Aufenthaltstitel oder ukrainischer Pass

Weitere Informationen unter www.landkreis-harburg.de/buergerservice. Termine für die Kfz-Zulassung gibt es unter www.termin.landkreis-harburg.de.

Redakteur:

Leonie Lange aus Buchholz

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