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Rückschritt beim Verbraucherschutz
(rs). Einen Schritt vor und zwei zurück: Die Pflicht der Behörden zur Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht soll ausgesetzt werden. Auf einen entsprechenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg hat jetzt der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hingewiesen. Es lägen mit diesem OVG-Beschluss bereits fünf obergerichtliche Entscheidungen vor, die verfassungsrechtliche Zweifel an der Vorschrift geäußert haben. Seit 1. September 2012 sind die Behörden...