Rückschritt beim Verbraucherschutz

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(rs). Einen Schritt vor und zwei zurück: Die Pflicht der Behörden zur Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht soll ausgesetzt werden. Auf einen entsprechenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg hat jetzt der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hingewiesen. Es lägen mit diesem OVG-Beschluss bereits fünf obergerichtliche Entscheidungen vor, die verfassungsrechtliche Zweifel an der Vorschrift geäußert haben. Seit 1. September 2012 sind die Behörden verpflichtet, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter Namensnennung des Unternehmens zu informieren, wenn in Lebens- oder Futtermitteln vorgeschriebene Grenzwerte erheblich überschritten oder erheblich gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, zum Gesundheits- oder Täuschungsschutz verstoßen wird.

Redakteur:

Reinhard Schrader aus Buchholz

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