Blaulicht
Mann wollte Ostern mit der Familie feiern
Verwaltungsgericht weist Corona-Klage ab
(os). Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Eilklage eines Bürgers gegen den Landkreis Harburg zur teilweisen Aufhebung der Corona-Regeln über Ostern abgewiesen. Der Mann hatte nach WOCHENBLATT-Informationen durchsetzen wollen, das Osterfest, das eine hohe religiöse, kulturelle und traditionelle Bedeutung für ihn habe, mit seiner Familie feiern zu können. Der Antragsteller hatte argumentiert, dass der Inzidenzwert von 100, den der Landkreis Harburg zur Verschärfung des Lockdowns herangezogen...