Silvester

Beiträge zum Thema Silvester

Service

Zum Jahreswechsel
Allgemeinverfügung über das Abbrennen von Feuerwerken im Raum Salzhausen

Wie in jedem Jahr wurde anlässlich des Jahreswechsels von der Samtgemeinde Salzhausen eine Allgemeinverfügung über das Abbrennen von Feuerwerken erlassen. Das Abbrennverbot gilt im Geltungsbereich auch von Mittwoch, 31. Dezember, um 0 Uhr bis Donnerstag, 1. Januar 2026, um 24 Uhr und betrifft das Verbot des Abrennens pyrotechnischer Gegenstände im Umkreis von 200 Metern zu Reetdachgebäuden, Holzhäusern und anderen Gebäuden mit brandempfindlicher Dachdeckung sowie zu brandempfindlichen Gebäuden...

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.