"Ich bin Münzsammler, kein Fälscher"

Eine 10 Euro Gedenkmünze: Sie ist nicht nur ein Sammlerstück, sondern auch ein offizielles Zahlungsmittel
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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tk. Buxtehude. Karl-Heinz Capras sammelt 10 Euro-Gedenkmünzen. Wenn er Sammlerstücke doppelt hat, will der Buxtehuder manchmal mit den Geldstücken bezahlen - und blitzt in fast allen Geschäften ab. Ob Super- oder Getränkemarkt, keiner will die silbern glänzenden Münzen haben. "Ich werde oft angeguckt, als ob ich ein Fälscher bin", sagt Capras. Dabei hat er das Gesetz auf seiner Seite: In Deutschland gelten auch Gedenkmünzen als offizielles Zahlungsmittel. In anderen EU-Ländern aber nicht.
Vor einiger Zeit wollte der Sammler die Probe aufs Exempel machen und ging mit den 10-Euro-Münzen zur Polizei. Auch dort, so Capras, war nicht bekannt, dass er damit einen Strafzettel in bar hätte begleichen können.
Karl-Heinz Capras will aufklären: Wer mit Sammlerstücken bezahlen will, darf das und ist kein Münzfälscher.
Dorit Feldbrügge, Pressereferentin der Bundesbank in Frankfurt, gibt dem Buxtehuder Recht. Jährlich werden verschiedene Euro-Gedenkmünzen von der Bundesbank herausgegeben. Es handelt sich bei den Geldstücken um ein gesetzliches Zahlungsmittel. Im Juristendeutsch formuliert: "Ein Gläubiger muss das gesetzliche Zahlungsmittel akzeptieren, sofern nichts anderes vereinbart wurde", so die offizielle Pressemitteilung der Bundesbank.
Gut, dass die meisten dieser Münzen sorgsam als gehütet werden. Karl-Heinz Capras und andere Sammler hätten sonst noch öfter Probleme beim Bezahlen.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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