Grünschnitt

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Brütende Wacholderdrossel  | Foto: NABU / Frederik Schawaller

NABU weist auf Hecken-Schnittverbot hin
Vogel-Brutzeit bei Gartenarbeit beachten

(nw/pm). Draußen grünt und sprießt es, doch der NABU warnt Gartenbesitzer vor voreiligen Schnittmaßnahmen an Hecken und Sträuchern, dennes gilt die Nist- und Brutzeit von Vögeln zu beachten. Diese beginnt jedes Jahr am 1. März und dauert bis zum 30. September. In dieser Zeit sind laut Bundesnaturschutzgesetz Fällungen und Schnittmaßnahmen grundsätzlich verboten, damit die Tiere beim Nestbau sowie beim Brutgeschehen nicht gestört werden. Im öffentlichen Raum umfasst das Verbot die meisten Bäume...

  • Buchholz
  • 14.07.22
  • 575× gelesen
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