Silvester

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Zum Jahreswechsel
Allgemeinverfügung über das Abbrennen von Feuerwerken im Raum Salzhausen

Wie in jedem Jahr wurde anlässlich des Jahreswechsels von der Samtgemeinde Salzhausen eine Allgemeinverfügung über das Abbrennen von Feuerwerken erlassen. Das Abbrennverbot gilt im Geltungsbereich auch von Mittwoch, 31. Dezember, um 0 Uhr bis Donnerstag, 1. Januar 2026, um 24 Uhr und betrifft das Verbot des Abrennens pyrotechnischer Gegenstände im Umkreis von 200 Metern zu Reetdachgebäuden, Holzhäusern und anderen Gebäuden mit brandempfindlicher Dachdeckung sowie zu brandempfindlichen Gebäuden...

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Samtgemeinde Salzhausen
Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Feuerwerk

Von der Samtgemeinde Salzhausen wurde aufgrund des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, wie in den vergangenen Jahren, eine Allgemeinverfügung über das Abbrennen von Feuerwerken erlassen. Das Abbrennverbot gilt auch vom 31. Dezember 2023 um 0:00 Uhr bis zum 1. Januar 2024 um 24 Uhr und betrifft das Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände im Umkreis von 200 Metern zu Reetdachgebäuden, Holzhäusern und anderen Gebäuden mit leicht brennbarer Dachdeckung. Weiterhin ist in...

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