Samtgemeinde Salzhausen
Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Feuerwerk

Von der Samtgemeinde Salzhausen wurde aufgrund des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, wie in den vergangenen Jahren, eine Allgemeinverfügung über das Abbrennen von Feuerwerken erlassen. Das Abbrennverbot gilt auch vom 31. Dezember 2023 um 0:00 Uhr bis zum 1. Januar 2024 um 24 Uhr und betrifft das Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände im Umkreis von 200 Metern zu Reetdachgebäuden, Holzhäusern und anderen Gebäuden mit leicht brennbarer Dachdeckung. Weiterhin ist in unmittelbarer Nähe (100 m) zu Tiergehegen und Koppeln das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände nicht erlaubt.

Die Allgemeinverfügung kann auf wwww.salzhausen.de eingesehen werden.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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