Famila-Ansiedlung in Jesteburg gefährdet?

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IHK bezweifelt in mehreren Punkten Stichhaltigkeit des Gemeinde-Gutachtens

rs/mum. Jesteburg. Seit einem Vierteljahrhundert tobt in Jesteburg der Polit-Krieg um den Abriss der Festhalle des Schützenvereins, gut drei Jahre währte der Streit, was an ihre Stelle gebaut wird. Vor zwei Jahren haben sich die Jesteburger dann in einer Bürgerbefragung für ein Famila-Warenhaus statt eines Edeka-Marktes entschieden. Der nötige Bebauungsplan soll bald fertig sein. Doch nach der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom vergangenen Freitag scheint das nicht mehr so sicher. Fazit der Expertise: In drei von vier untersuchten Kriterien ist ein Gutachten der Gemeinde zur Verträglichkeit des Projektes angreifbar. Für ein kleines Grundzentrum wie Jesteburg ist danach das geplante Warenhaus eine Nummer zu groß.

Schwachpunkte sieht IHK-Referent Harald Kätker bei der Prüfung der raumordnerischen und städtebaulichen Auswirkungen des Vorhabens in folgenden Punkten:

• Kongruenzgebot: Danach müssen Einzelhandelsgroßprojekte bei Verkaufsfläche und Warensortiment so konzipiert sein, dass sie der örtlichen Versorgungsfunktion und dem Verflechtungsbereich gerecht werden. Das Gemeindegutachten gehe von einem Einzugsgebiet für Famila von 23.500 Einwohnern aus, Jesteburg selbst hat lediglich 10.800 Einwohner, deutlich weniger als 50 Prozent des Einzugsgebietes. Aufgrund der seiner Größe und seines Einzugsgebietes entspreche das Vorhaben deshalb nicht den raumordnerischen Vorstellungen des Kongruenzgebotes.

• Integrationsgebot: Ziel des Integrationsgebotes ist es, bei der Ansiedlung von Großprojekten die Funktionsfähigkeit der Innenstädte zu wahren. Kritik der IHK: Eine fußläufige Anbindung an den Jesteburger Ortskern sei nicht gegeben. Zudem deute die Lage am Ortsausgang deutlich darauf hin, dass der Standort eher auf die angrenzenden Nachbargemeinden als auf das Gebiet der Samtgemeinde Jesteburg ausgerichtet sei. Die IHK stellt unter Hinweis auf ein Urteil des OVG Lüneburg in ähnlicher Sache fest: "Es liegt demnach mit der vorliegenden Planung eine Verletzung des Integrationsgebotes vor."

• Beeinträchtigungsverbot: Hier geht es darum, ob es bei der Realisierung eines Einzelhandel-Großvorhabens zur Beeinträchtigung vorhandener, funktionierender Versorgungsstrukturen kommen kann. Die IHK bemängelt eine nicht plausible Annahme des Gutachters, der ausführt, das 49 Prozent des beabsichtigten Famila-Umsatzes daraus resultiere, dass die Jesteburger nicht mehr in Buchholz, sondern vor Ort einkaufen würden. Gleichzeitig würde nur wenig Kaufkraft aus Richtung Hanstedt gebunden. IHK-Referent Kätker: "Die errechneten Umverteilungsquoten sind aus Sicht der IHK nicht ausreichend belegt, da ihre Herleitung nicht nachvollziehbar ist."

Die Famila-Planung und was dranhängt

Das Kieler Warenhaus-Unternehmen Famila plant auf dem Festhallengelände und einer angrenzenden Fläche die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes mit 3.220 Quadratmeter Verkaufsfläche samt Bäckerei und einem weiteren Shop. Die Gemeinde musste im Vorfeld eine Einigung mit dem Schützenverein erzielen, der auf einen adäquaten Ausgleich für aufgegebene Räumlichkeiten und Rechte bestand. Nach einem jahrelangen Verhandlungs-Marathon mit vielen Rückschlägen erfolgte die Einigung zwischen Gemeinde und Schützen Anfang 2013. Alles stünde wieder zur Disposition, wenn der Bebauungsplan für das Festhallengrundstück einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält.

Redakteur:

Reinhard Schrader aus Buchholz

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