Allgemeinverfügung

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Nächtliches Betretungsverbot für Hoopter Fähranleger ab Ostermontag

Seit einer Allgemeinverfügung von 2021 gilt alljährlich vom 1. April bis 31. Oktober jeweils in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr das Betretungsverbot des Hoopter Fähranlegers. Die Allgemeinverfügung wurde zum Lärmschutz der erlassen, da sich der Fähranleger insbesondere in den späten Abend- und Nachtstunden zum Treffpunkt von jungen Erwachsenen, Jugendlichen und Personen der "Autoposer-Szene" entwickelt hat. Die Störer fallen durch das Abspielen lauter Musik sowie durch Motoren- und Reifenlärm auf...

  • Winsen
  • 25.03.24
  • 222× gelesen
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