Haus und Grund

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Seit Anfang Oktober können wieder Bäume gefällt werden | Foto: AdobeStock/ungvar

Baumschutz
Die Fällgenehmigung nicht vergessen

Jetzt beginnt wieder die Zeit des Baumrückschnitts. Seit dem 1. Oktober bis Anfang März nächsten Jahres steht dem auch das Naturschutzrecht nicht im Wege. Doch Vorsicht: Existiert eine Baumschutzverordnung oder eine Baumschutzsatzung, benötigt man zum Rückschnitt oder auch zur Fällung eines geschützten Baumes eine Ausnahme- und Befreiungsgenehmigung. Das teilt der Verband "Haus & Grund" in Stade unter Bezug auf zwei Urteile des VG Düsseldorf vom 29.12.2021 (9 K 6522/20) und des VG Bayreuth vom...

  • Stade
  • 15.10.23
  • 341× gelesen
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