Blaulicht
Staatsanwaltschaft Stade erhebt keine Anklage
Erschossener Flüchtling (19): Polizist handelte in Notwehr
tk. Stade. Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stade wird bundesweit für Beachtung sorgen: Der Polizeibeamte (27), der im August 2019 einen jungen Mann (19) aus Afghanistan in einer Mehrfamilienhaus in Stade-Bützfleth erschossen hat, hat in Notwehr gehandelt. Es wird keine Anklage erhoben. Dass der 19-Jährige psychisch krank war, bei ihm wurde Schizophrenie diagnostiziert, spielt bei der juristischen Bewertung keine Rolle. Gegen die Notwehrsituation spreche aus staatsanwaltschaftlicher...