Wirtschaft
Nicht jeder hat einen Internetanschluss
(bc). Vor allem Mobilfunkanbieter fordern für Rechnungen, die sie zusätzlich zur online abrufbaren Rechnung auch in Papierform zustellen, gerne einen Preis-Aufschlag von ihren Kunden. Dieses Prozedere ist unzulässig, hat der Bundesgerichtshof (BGH) vor Kurzem entschieden. Das Urteil des BGH besagt, dass eine Papier-Rechnung eine vertragliche Pflicht eines jeden Unternehmens sei. Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen zufolge nur die elektronische Rechnung kostenfrei sei,...