Regionales Raumordnungsprogramm

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Panorama
Wie groß muss der Abstand von Windrädern zu Siedlungen sein? Laut Gericht eine Einzelfallbetrachtung

Windkraft: Landkreis muss nacharbeiten

(bc). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Stade in Teilen für unwirksam erklärt. Den Bereich Windkraft muss die Kreisverwaltung noch einmal überarbeiten. Zwei Investoren aus Kehdingen hatten erfolgreich geklagt. Landrat Michael Roesberg teilte die Entscheidung des OVG am Montag der Politik im nicht-öffentlich tagenden Kreisausschuss mit. Er betont: „Wir haben keine Gesetze falsch angewendet, sondern wir müssen unsere Regelung...

  • Buxtehude
  • 22.08.17
  • 511× gelesen
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