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Corona an Kita und Grundschule
Tostedter Eltern fühlen sich ungehört

Die Elternvertreterinnen der Sternengruppe aus der Kinderburg Heidenau, Annabelle Weiß-Indorf (li.) und Francisca Lohmann | Foto: Weiß
  • Die Elternvertreterinnen der Sternengruppe aus der Kinderburg Heidenau, Annabelle Weiß-Indorf (li.) und Francisca Lohmann
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bim. Tostedt. Heftige Kritik an der Informationspolitik der Samtgemeinde Tostedt und des Gesundheitsamtes in Bezug auf die Coronafälle an der Kindertagesstätte in Heidenau und an der Grundschule Wistedt hagelte es von Elternvertreter Patrick Albers und Einwohnerin Annabelle Weiß-Indorf in der Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses. Ein Schreiben, das die Samtgemeinde eine Woche zuvor verschickt haben wollte, war offenbar bei den Eltern nicht eingegangen, was für verdutzte Gesichter am Verwaltungstisch sorgte.
"Wir helfen gerne, aber man muss mit uns sprechen. Zu einer familienfreundlichen Kommune gehört auch, dass die Verwaltung die Eltern informiert und sich für sie einsetzt", sagt Annabelle Weiß-Indorf. Die Mutter zweier Kinder, davon eine Tochter im Kindergartenalter, bezieht sich auf die chaotischen Zustände und mangelnden Informationen der Eltern im Zuge der Corona-Infektionsfälle an der Kita "Kinderburg" in Heidenau Anfang des Monats. "Da hätten wir auch Unterstützung vom Träger erwartet", kritisiert sie die Samtgemeinde.
Wegen des Infektionsschutzes müssten die Eltern ihre Kinder seit März an einem von zwei Eingängen der Kita abgeben. Dass zwei Erzieherinnen positiv auf COVID-19 getestet wurden, hätten sie am 3. September über einen Aushang an der Tür erfahren. Rund 60 Kinder sowie Eltern, die ihre Kinder zur Eingewöhnung in die Krippe begleiteten, und die Erzieherinnen seien bis zum 10. September in häusliche Quarantäne geschickt worden. "Es kam kein Anruf und keine Mail, nicht vom Gesundheitsamt und nicht von der Samtgemeinde als Träger", berichtet Annabelle Weiß-Indorf.
Das Abstruse: Die Eltern bekommen wegen des Datenschutzes keine Telefonlisten mehr, um sich in Notfällen gegenseitig zu informieren, sondern müssen sich selbst organisieren, z.B. über WhatsApp-Gruppen. Letztlich habe sie gemeinsam mit der Kindergartenleitung nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes zum Coronatest eingeladen, erklärt die Heidenauerin. Mehrfach hätten Eltern beim Gesundheitsamt wegen der Testergebnisse, die zum Teil erst nach fünf Tagen vorgelegen hätten, beim Gesundheitsamt nachgefragt. Das Erfreuliche: Alle Ergebnisse waren negativ. Die Kindergartenleitung habe in dieser schwierigen Situation einen guten Job gemacht, lobt Weiß-Indorf.
Manche Eltern, die von Einkommensausfällen wegen Kurzarbeit schon gebeutelt sind, träfe es besonders hart, wenn Kitas aufgrund von Personalmangel geschlossen würden oder eine sogenannte "vorsorgliche Quarantäne" - ein vorsorglicher Ausschluss vom Präsenzunterricht an Schulen - angeordnet werde. Denn eine Bescheinigung für den Arbeitgeber gebe es nur bei offiziell angeordneter Quarantäne. "Manche können nicht ohne Bezahlung acht Tage zuhause bleiben. Wir fühlen uns ungehört", sagt sie.
Was sie außerdem unsinnig findet: An den Schulen werden Kohorten zur Eindämmung des Infektionsrisikos gebildet, wärend die Kinder und Jugendlichen in den Schulbussen dicht gedrängt stehen und bei Sportaktivitäten in der Freizeit mitunter nicht auf Abstände geachtet werde. Letztere sollen auch mit für die Infektionen an einer Buchholzer Schule verantwortlich sein. "Das ist alles nicht hundertprozentig durchdacht. Uns erschreckt, dass die Abläufe nach einem halben Jahr mit der Pandemie nicht besser organisiert sind und das Gesundheitsamt eines Landkreises mit rund 250.000 Einwohnern bei rund 700 Corona-Fällen schon überfordert ist."
Die Informationskette über Corona-(Verdachts-)Fälle solle so wie bei den Schulen ablaufen, erläutert Kreissprecher Andres Wulfes. Der Landkreis informiere u.a. über den Träger die Kindergartenleitung und den Bürgermeister. Die Eltern sollten dann durch Anrufe oder Info-Briefe informiert werden.
• Den "Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung" gibt es als Download beim niedersächsischen Kultusministerium unter www.mk.niedersachsen.de. Unter Punkt 7 ist nachzulesen, bei welchen Symptomen ein Kind von der Betreuung ausgeschlossen werden darf.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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