Kampf um Teilhabe
Vater fordert vom Landkreis Fahrzeugkosten-Erstattung für behinderte Tochter

Trotz ihrer Körperbehinderung ist Pia-Sophie Stockmann (19) eine fröhliche, unternehmungslustige junge Frau. Derzeit macht sie am Gymnasium Salzhausen ihr Abitur, um anschließend zu studieren | Foto: ce
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  • Trotz ihrer Körperbehinderung ist Pia-Sophie Stockmann (19) eine fröhliche, unternehmungslustige junge Frau. Derzeit macht sie am Gymnasium Salzhausen ihr Abitur, um anschließend zu studieren
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Will der Landkreis Harburg ein behindertes Mädchen, das gerade den Führerschein gemacht hat, vor einem möglichen Unfall bewahren? Oder weigert er sich wegen überzogener Sparmaßnahmen, die Kosten für den Führerschein und ein behindertengerechtes Auto zu übernehmen? Von Letzterem ist Volker Stockmann (60) aus Luhmühlen überzeugt, der seit knapp anderthalb Jahren für das Recht seiner Tochter Pia-Sophie (19) auf mobile Unabhängigkeit kämpft. "Der Landkreis lehnt unsere Anträge mit zum Teil fadenscheinigen Begründungen ab. Das hat nichts mehr mit sozialer Teilhabe zu tun, die er den Menschen doch eigentlich ermöglichen sollte", ärgert sich Stockmann. 

Pia-Sophie leidet an spinaler Muskelatrophie Typ 1 (SMA1), einer angeborenen neurologische Erkrankung mit schwerer Muskelschwäche und Muskelschwund. Sie ist zu 100 Prozent körperbehindert, hat Pflegegrad 5 und sitzt im E-Rollstuhl. In diesen Wochen macht sie am Gymnasium Salzhausen ihr Abitur. Danach will sie in Hamburg studieren. Von Luhmühlen zur Universität nach Hamburg gibt es jedoch keine barrierefreie ÖPNV-Verbindung. "Das Universitätsklinikum Eppendorf und das Institut Simi in Hamburg Alsterdorf haben uns zusätzlich bescheinigt, dass eine Nutzung des ÖPNV für mich medizinisch unzumutbar und gefährlich ist", erklärt Pia-Sophie gegenüber dem WOCHENBLATT. Sie ist sehr kontaktfreudig, geht gerne ins Kino, zu Konzerten und zu Fußballspielen, singt im Kirchenchor, engagiert sich im Salzhäuser Jugendparlament und betreibt selbst Wheel Soccer beim HSV Hamburg.

Barrierefreie Fahrt per ÖPNV nach Hamburger "nicht zumutbar"

Barrierefrei ist die Fahrt dorthin mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich. "Das Universitätsklinikum Eppendorf hat uns bescheinigt, dass eine Nutzung des ÖPNV für mich medizinisch unzumutbar ist", erklärt sie gegenüber dem WOCHENBLATT. 

Ende 2023 beantragte Volker Stockmann die Erstattung der Kosten für Pia-Sophies Führerschein und ein behindertengerecht umgebautes Fahrzeug. Die Ablehnung kam ein gutes halbes Jahr später. Der Kreis begründete dies auch damit, dass ein Fahrdienst für Pia-Sophie deutlich günstiger wäre als die Gesamtkosten für ein behindertengerechtes Fahrzeug. Volker Stockmann holte daraufhin Angebote von verschiedenen Fahrdiensten und Taxiunternehmen ein. Er stellte fest, dass die einmalige Anschaffung eines Fahrzeugs bei knapp 244.000 Euro kosten würde zuzüglich rund 16.000 Euro für den Führerschein. Für den Landkreis würde dies im Vergleich zur Zahlung eines Fahrdienstes eine jährliche Ersparnis zwischen 41.000 und 71.000 Euro bedeuten. "Auf fünf Jahre gerechnet - das ist der Zeitraum, den der Kreis kalkuliert - würde er zwischen 203.000 und 356.000 Euro sparen", so Stockmann. 

Landkreis zweifelt Fahrtauglichkeit von Pia-Sophie an

Der Landkreis bezweifelte, dass Pia-Sophie technisch in der Lage wäre, ein Auto alleine zu lenken. Selbst wenn ein Fahrdienst teurer käme als die Finanzierung des Führerscheins und eines behindertengerechten Wagens, hätte die Behörde - wie sie Stockmann mitteilt - "Bedenken in Bezug auf die Sicherheit" von Pia-Sophie und anderen Verkehrsteilnehmern. Daher werde man "dem Antrag weiterhin nicht (...) entsprechen".  
"Dies hat nichts mit Objektivität zu tun, da für die objektive Beurteilung Fachleute wie der TÜV zuständig sind", kontert Stockmann. "Dieser hatte die Fahrtauglichkeit von Pia-Sophie bereits geprüft und entsprechende Schlüsselzahlen für den Führerschein festgelegt. Zudem ist das Fahrzeug geprüft und sicher und verfügt über ein automatisches Notrufsystem."

Der TÜV hatte erklärt, dass Pia-Sophie für die Autofahrten per Joystick-Bedienung und Sprachsteuerung keine Assistenzkraft benötige. "Der Kreis behauptete jedoch, dass sie zu Beginn und Ende der Fahrten Hilfe brauche, um das Bügelsystem, das ihren Kopf sichert, an- und abzulegen. Das ist falsch, denn der Bügel funktioniert vollautomatisch", stellt Volker Stockmann klar. 

"Durch die Fehleinschätzung des Kreises und eine falsche Diagnose der Amtsärztin kam es für uns zu einer Zeitverzögerung und einer Kostenexplosion. Es mussten weitere kostspielige Gutachten erstellt werden, die von fünf renommierten Verkehrsmedizinern unterzeichnet wurden, um zu bestätigen, was durch das Gutachten des Universitätsklinikums Eppendorf schon bekannt war, und um die Amtsärztin zu widerlegen", so Stockmann. Die Fahrtauglichkeit von Pia-Sophie sei von der Führerscheinstelle in Abstimmung mit dem TÜV bereits vor dem Termin bei der Amtsärztin anerkannt worden.

Führerschein-Prüfung mit Erfolg bestanden

Von den Bedenken des Landkreises bezüglich ihrer Fahrtauglichkeit hat sich Pia-Sophie nicht abschrecken lassen, sondern inzwischen ihren Führerschein bestanden. "Das hat viel Aufwand und Zeit gekostet, aber nun bin ich sehr stolz", freut sie sich. Für die praktische Ausbildung und Prüfung musste ihr Vater sie – zum Teil in der Abitur-Phase – in den Raum Stuttgart bringen zu einer auf den Unterricht mit Gehandicapten spezialisierten Fahrschule. 

Rund 17.000 Euro hat Volker Stockmann bislang unter anderem in Gutachten im Streit um die Kostenübernahme durch den Kreis und in den Führerschein der Tochter investiert. Er ist geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung, Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und IHK-geprüfter Ausbilder. Seitdem die Familie 2014 aus den USA zurückkehrte, wo sie lange lebte, kümmert er sich rund um die Uhr um Pia-Sophie. "Ich würde alles für sie tun, damit es ihr gut geht", betont er.

Weil man im Winsener Kreishaus zu derartiger Unterstützung aus seiner Sicht nicht bereit ist, hat Stockmann über den Sozialverband eine Untätigkeitsklage gegen den Landkreis eingereicht. "Die gesamte Art und Weise dieser Behörde grenzt an Arbeitsverweigerung", sagt er aufgewühlt. "Wenn dort kein Geld bewilligt wird, kann Pia-Sophie nicht studieren - soweit darf es nicht kommen. Sie hat trotz ihrer Behinderung viele Hürden bis zum Abitur genommen. Das muss endlich belohnt werden!"

Unterdessen hat Volker Stockmann sein Anliegen als Petition beim Niedersächsischen Landtag eingereicht: "Es besteht die Hoffnung, dass nach Sichtung des gesamten Sachverhalts eine Entscheidung zugunsten der Inklusion und Teilhabe getroffen wird, um Pia-Sophie eine selbstbestimmte Zukunft zu ermöglichen."

- Die NDR-Dokumentation "Lebensfreude trotz Krankheit" gibt einen Einblick in Pia-Sophies Alltag. Hier der Link: https://www.youtube.com/watch?v=bbTR-6v3gIk

- Das sagt der Landkreis Harburg zu dem Fall

"Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist eine wichtige und elementare gesellschaftliche Aufgabe. Dazu gehört es auch, Menschen mit Behinderungen eine volle, gleichberechtigte und möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen", erklärt Landkreis-Sprecherin Katja Bendig auf WOCHENBLATT-Nachfrage.

Maßnahmen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen regele das Sozialgesetzbuch (neuntes Buch/SGB IX). Darin erfasst seien auch Leistungen zur Mobilität (§§ 83 und 114), bei denen eine klare Rangfolge der Beförderungsmöglichkeiten festgelegt werde. Vorrangig sei die Nutzung einer Beförderungsmöglichkeit (Behindertenfahrdienst, ÖPNV, Taxi), erst nachrangig kommen Leistungen für ein Kraftfahrzeug in Betracht. Ein eigenes Fahrzeug komme demnach in Frage, wenn eine Unzumutbarkeit besteht, Wege auf eine andere Weise, als mit einem eigenen Kfz zurückzulegen und die leistungsberechtigte Person außerdem zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ständig auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sei. 
"Das beurteilen wir im vorliegenden Fall anders. Auch wenn wir den Wunsch nach größtmöglicher Autonomie absolut respektieren, kommen wir in der Gesamtschau zu der Auffassung, dass in diesem Fall ein Fahrdienst die gebotene Fortbewegungsmöglichkeit ist", so Katja Bendig weiter. "Diese ermöglicht es Frau Stockmann, sich durch den Alltag zu bewegen. Es ist sichergestellt, dass, sobald Frau Stockmann einen Studienplatz bekommen hat, die Kosten ihrer Beförderung zur Universität und zu den Freizeitaktivitäten im angemessenen Umfang mittels Beförderungsdienst als Leistung der Eingliederungshilfe übernommen werden. Kostenträger wäre dann - da Frau Stockmann ihre Schulausbildung abgeschlossen hätte und unter die Eingliederungshilfe für Erwachsene fiele - das Landesamt für Soziales, mit dem wir uns bereits im Austausch befinden. Es bleibt abzuwarten, ob das Sozialgericht in diesem Fall unserer Einschätzung folgt oder der vorliegenden Klage stattgibt."

Trotz ihrer Körperbehinderung ist Pia-Sophie Stockmann (19) eine fröhliche, unternehmungslustige junge Frau. Derzeit macht sie am Gymnasium Salzhausen ihr Abitur, um anschließend zu studieren | Foto: ce
Die körperbehinderte Pia-Sophie Stockmann mit ihrem Vater Volker | Foto: ce
Pia-Sophie Stockmann bei der Führerschein-Ausbildung in der auf den Unterricht mit Gehandicapten spezialisierten Fahrschule Paravan im Raum Stuttgart | Foto: Volker Stockmann
Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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