Oberverwaltungsgericht hat entschieden
Baugebiet "Grotesche Heide": Rechte von Anliegern werden nicht verletzt
lm. Nenndorf. Es geht voran mit dem Baugebiet "Grotesche Heide" Nenndorf. Wie die Verwaltung der Gemeinde Rosengarten nun mitteilte, hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 21. April entschieden, den Antrag der Anlieger auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wegen Außervollzugsetzung des Bebauungsplans abzulehnen. Der Gemeinderat hatte sich im September 2018 für das Baugebiet im Westen Nenndorfs ausgesprochen. Dagegen hatten die Anwohner eine Normenkontrollklage fristgemäß beantragt, über...