Einbruchschutz

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Bestimmte bauliche Veränderungen zum Einbruchschutz, z.B. an der Haustür, muss der Vermieter erlauben | Foto: nicht-bei-mir.de

Einbruchschutz jetzt einfacher umsetzbar
Die Sicherheit zuhause erhöhen

(sb/ivd). Mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist es für jeden Eigentümer einfacher geworden, bauliche Veränderungen durchzuführen, die dem Einbruchschutz dienen. Bei Eigentümergemeinschaften bedarf es zu diesem Schritt lediglich eines einfachen Mehrheitsbeschlusses. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) weist darauf hin, dass Einbruchschutz nicht nur für einzelne Wohnungen, sondern für die gesamte Wohnanlage beschlossen werden kann. Hier entscheidet die Gemeinschaft der...

  • Stade
  • 26.11.21
  • 214× gelesen
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